Einnahmen bei EÜR des Vorjahres vergessen

Hallo Forum,

folgendes Beispiel:
EÜR-Rechner A gibt seine Steuererklärung 2004 samt formloser EÜR und Umsatzsteuererklärung termingerecht ab und erhält kurz darauf seinen Steuerbescheid.

Im darauffolgenden Jahr merkt er bei der Anfertigung seiner Steuererklärung 2005, dass er eine Einnahmen, die er 2004 erzielte, vergessen hatte zu buchen.

Wie korrigiert er seinen Fehler a) bzw. auf die Einkommenssteuererklärung
b) bezogen auf die Umsatzsteuererklärung?

In Abwandlung zu dem Thema:

EÜR-Rechner A gibt seine (quartalsweise) Umsatzsteuervoranmeldung Q1 2005 ab und zahlt seine Steuerschuld. Seine weiteren Umsatzsteuervoranmeldungen gibt er ebenfalls ab. 2006 macht er seine Umsatzsteuererklärung. A fällt auf, dass er in Q1 2005 eine Rechnung nicht buchte, damit natürlich auch nicht die damit einkassierte Umsatzsteuer. Wie verfährt er?

a) die Umsatzsteuererklärung erhält in Zeile ein Feld „Berichtigte Steuererklärung“. Berichtigt bezieht sich auf die Voranmeldungen?

b) sollte a) stimmen, wird es eine Differenz zu der Summe der Voranmeldungsbeträge aus den einzelnen Quartalen kommen - überweist er diese (angenommen sie ist positiv) einfach dem FA direkt nach Abgabe der Erklärung?

Hallo,

folgendes Beispiel:
EÜR-Rechner A gibt seine Steuererklärung 2004 samt formloser
EÜR und Umsatzsteuererklärung termingerecht ab und erhält kurz
darauf seinen Steuerbescheid.

Im darauffolgenden Jahr merkt er bei der Anfertigung seiner
Steuererklärung 2005, dass er eine Einnahmen, die er 2004
erzielte, vergessen hatte zu buchen.

Wie korrigiert er seinen Fehler a) bzw. auf die
Einkommenssteuererklärung

Er schreibt einen netten Brief an das Finanzamt, erklärt den Vorgang, legt eine geänderte EÜR dabei und bittet um Änderung des Einkommensteuerbescheides 2004. (Einkommensteuer bitte nur mit einem „s“ schreiben!)

b) bezogen auf die Umsatzsteuererklärung?

Diesem Brief fügt er ebenfalls eine geänderte Umsatzsteuerjahreserklärung 2004 bei mit den richtigen Daten, macht zusätzlich in das Kästchen mit der 110 eine „1“ und zahlt unaufgefordert (!) den Betrag nach.

In Abwandlung zu dem Thema:

EÜR-Rechner A gibt seine (quartalsweise)
Umsatzsteuervoranmeldung Q1 2005 ab und zahlt seine
Steuerschuld. Seine weiteren Umsatzsteuervoranmeldungen gibt
er ebenfalls ab. 2006 macht er seine Umsatzsteuererklärung. A
fällt auf, dass er in Q1 2005 eine Rechnung nicht buchte,
damit natürlich auch nicht die damit einkassierte
Umsatzsteuer. Wie verfährt er?

Die Jahreserklärung dient unter anderem dazu, im laufenden Jahr nicht gebuchte Geschäftsvorfälle zu korrigieren. Er gibt also einfach eine Jahreserklärung ab.

a) die Umsatzsteuererklärung erhält in Zeile ein Feld
„Berichtigte Steuererklärung“. Berichtigt bezieht sich auf die
Voranmeldungen?

nein, nur auf die Jahreserklärung

b) sollte a) stimmen, wird es eine Differenz zu der Summe der
Voranmeldungsbeträge aus den einzelnen Quartalen kommen -
überweist er diese (angenommen sie ist positiv) einfach dem FA
direkt nach Abgabe der Erklärung?

Ja, er sollte sich hier mal die Zeilen 17 - 20 durchlesen:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C15484971_L2…

Gruß

der petz

Hallo D aus B,

„EÜR-Rechner A“ scheint in beiden Jahren das gleiche Problem zu haben.
Um so etwas zu vermeiden und auch um durch häufige Korrekturen nicht das Finanzamt allzu deutlich ins Haus zu locken,
würde sich empfehlen, dass Herr A sich mindestens einmal pro Monat dransetzt, seine Rechnungen und Zahlungseingänge zu buchen oder wenigstens zu notieren.
Bei http://www.klicktipps.de/download.htm#gewerbe gibt es Exceltabellen, mit denen man so was machen kann.

Alternatividee:
Herr A legt sich mit Excel eine einfache Rechnungsausgangstabelle an, z. B. mit folgenden Spalten:
Kunde, Betrag, Rechnungsdatum, Datum des Geldeingangs, Notizen.
Wenn er bei jedem Schreiben einer Rechnung in dieser Liste einen Eintrag macht, gehen ihm keine Rechnungen und auch keine säumigen Zahler mehr durch die Lappen.

Da Herr A dem Finanzamt gegenüber (wie wir aus der Frage schließen können) offensichtlich ehrlich sein will, ist das FA nicht sein Hauptproblem.
Die Gefahr ist eher, dass er durch nicht zeitnahe Buchhaltung und eventuell auch durch verspätetes Rechnungenscheiben vergessen könnte, manche Fakten überhaupt in Rechnungen zu stellen oder dass er unnötig Zinsen verliert. Das wäre teuer und schade.

Gruß JoKu