ich habe von einem Bekannten eine Anfrage bekommen zur Erstellung einer statischen Website für seinen Arbeitgeber. Das wird eine einmalige Tätigkeit sein, für die ich eine private Rechnung ( vermutlich weniger als 1000 €) schreiben würde.
Muss ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben, wenn sie aus keiner regelmäßigen Tätigkeit entstanden sind?
Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und würde es nur nebenbei machen wollen.
Okay, SO liest sich korrekt. Ich hatte die Hoffnung, dass man einmalige, geringe Einnahmen aus einer nicht gewerblichen Tätigkeit nicht angeben muss. Es wird einem aber auch nichts gegönnt
Wird es dann zu meinem normalen Steuersatz versteuert?
Hallo Markus
es gibt dabei leider nur eine Freigrenze von EUR 256,00. Wenn Du mehr Gewinn machst, dann ist alles steuerpflichtig und unterliegt Deiner individuellen Besteuerung, also zusammen mit Deinen Einkünften als Arbeitnehmer. Solltest Du nur Einkünfte als Arbeitnehmer haben und sich dort keine besonderen Sachverhalte abspielen, für die es interessant wäre eine Steuererklärung abzugeben, so gibt es für die sonstigen Einkünfte noch die Grenze von EUR 410,00 Gewinn. Dann wärst Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Reicht eben nur für eine kleine Struktur der Website
Mal blöd gefragt: könnte man daraus nicht einen 450€-Job mit Befristung auf 2…3 Monate machen? In Form von Homeoffice?
Dann natürlich mit Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber.
in meinem Fall schwierig, großes Unternehmen. Normalerweise muss sowas kleines groß ausgeschrieben werden, Auswahlverfahren…etc.
Da wäre so ein Minijob auf die schnelle undenkbar.