Ich habe seit etwa einem Jahr eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach. Um die Umsatzsteuer der Anlage bei der Anschaffung erstattet zu bekommen, habe ich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und bin nun mit dem Gewerbe „Photovoltaik“ umsatzsteuerpflichtig.
Zusätzlich fahre ich auf meinem Auto Werbung für meinen Arbeitgeber und bekomme dafür monatlich einen Bertrag. Mein Arbeitgeber meint nun ich müsste auch für diesen Betrag die USt abführen. Das halte ich für Unsinn. Die Einnahmen aus der KFZ-Werbung versteuere ich bei meiner Einkommenssteuererklärung unter „sonstige Einnahmen“, die haben also nichts mit meinem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe zu tun. Sehe ich das richtig?
sorra, aber das kann Dir wirklich nur ein Steuerberater beantworten.
Gruß
Hallo,
ja, dies sehe ich auch so. Die Werbung müsste schon direkt mit der PV-Anlage zu tun haben, damit Du dieses bei der Umsatzsteuer mit angeben müsstest. Viele Grüße
Hallo Björn,
vielen Dank für Deine Frage.
Die kann ich dir aber leider nicht beantworten.
Bei meiner Photovoltaikanlage bin ich genau gleich verfahren, wie es sich mit der Werbung verhält, weiß ich leider nicht.
Trotzdem alles Gute
Mr. Footnews
Das kann nur ein sehr versierter Steuerberater beantworten. Ich bin nur ein Ingenieur, der Dienstleistungen in der Entwicklung anbietet.
Ich habe seit etwa einem Jahr eine bin nun mit dem
Gewerbe „Photovoltaik“ umsatzsteuerpflichtig.
Zusätzlich fahre ich auf meinem Auto Werbung für meinen
Arbeitgeber und bekomme dafür monatlich einen Bertrag. Mein
Arbeitgeber meint nun ich müsste auch für diesen Betrag die
USt abführen. Das halte ich für Unsinn. Die Einnahmen aus der
KFZ-Werbung versteuere ich bei meiner
Einkommenssteuererklärung unter „sonstige Einnahmen“, die
haben also nichts mit meinem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe
zu tun. Sehe ich das richtig?
Servus Björn
Steuerlich beraten darf Dich in D nur ein Steuerbüro
Dein Arbeitgeber geht davon aus, dass Du Deine PV Anlage als Einzelunterehmer Björn Bauke führst. Wenn Du Deiner PV Geschichte den Namen BBPV gibst und separat firmierst ist das o.k., ansonsten hat Dein AG Recht
LG
Marco
Hallo,
tut mir Leid! Ich muß Deinem Arbeitgeber Recht geben.
Alles was Du „treibst“ gehört umsatzsteuerlich zu Deinem „einen“ Unternehmen. Also sobald Du eine Photovoltaik-Anlage mit USt hast, sind auch alle weiteren „Selbständigen“ Sachen Umsatzsteuerpflichtig, sofern es keine Steuerbefreiung gibt.
Würdest Du z. B. auch noch Tupperware verkaufen, dann würde das da auch noch dazu gehören. Und so auch die Werbung für deinen Chef auf dem Auto.
Viele Grüße, Moni
Hier wäre ein Anruf beim Finanzamt sinnvoll.
MfG
Ja, Sie haben völlig recht. Ihre Fotovolatikanlage hat mit Ihrer anderen Unternehmung nichts zu tun. Sie können aber bei Ihrem Finanzamt nachfragen, ob Sie die Einnahmen aus FV und Ihrer Werbeetour vermischen dürfen. Kann müssten Sie in der Tat auch dafür U-Steuer abführen. Das muss dann aber auf Ihre Rechnung an Ihren Arbeitgeber on top. So stellt der sich das aber wohl nicht vor…
Also der Rat lautet: Halten Sie die Dinge separat.
Gruß
T. Layer
Hallo,
das ist ganz richtig, Ihr Gewerbe ist Erzeugung von Strom denke ich mal und nicht noch
Werbung! Also gehört nur das zur USt was direkt mit der PV Anlage zu tun hat.
Gruß Gerhard Luz