Einnahmen trotz Berufsunfähigkeit

Hallo,

ich bin seit vielen Monaten sehr krank, beziehe Krankengeld und eine private Berufsunfähigkeitsrente. Nun möchte ich eine Hörbuch-CD veröffentlichen, die meine Krankheit zum Thema hat. Es geht mir nicht darum, mit dem Projekt Geld zu verdienen, sondern andere für das Thema zu sensibilisieren - zudem ich mögliche Gewinne für eine soziale Einrichtung, die ebenfalls gegen diese Krankheit kämpft, spenden würde.
Jedoch habe ich Sorge, dass mir das Projekt als Erwerbstätigkeit zugeschrieben wird und ich meine Bezüge verliere.
Weiss jemand, wie die rechtliche Situation in so einem Fall aussieht oder kann mir jemanden nennen, der mir weiterhilft?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!

Sprich mit Deinem Arzt und der Krankenkasse darüber und lasse Dir ggf. ein schriftliches OK geben. Bezüglich der privaten Versicherung rate ich, mal im Vertrag nachzulesen. Vielleicht enthält dieser ja ein entsprechender Passus zum Thema „Hinzuverdienst“. Ansonsten befrage Deinen Versicherungsagent.

Hallo Werner, danke für deine rasche Antwort.

In der Police ist dazu nichts zu finden. Es ist im eigentlichen Sinne auch kein Zuverdienst, eher ein soziales Projekt. Ich hätte gerne eine Einschätzung, bevor ich mich an die entsprechenden Stellen wende.
Schöne Grüße

Sorry, leider nicht mein Fachgebiet. Ich würde einfach die Stellen anfragen, von denen aktuell die Leistungen gewährt werden (Krankenkasse / priv.Versicherung).Dort sollte man eigentlich doch eine kompetente Auskunft erhalten ! Viel Glück bei der weiteren Recherche !

Sven

Hallo, Fixwienix, da ich weder Deine berufliche Tätigkeit noch Dein Krankheitsbild kenne, fällt eine genaue Einschätzung natürlich schwer. Meine generelle Einschätzung lautet aber: Du bist krankgeschrieben und das heißt nichts anderes als „arbeitsunfähig“. Ob Du mit Deinen geplanten Projekt nun „dazuverdienst“ oder es nur „ehrenamtlich“ machst, ist völlig unerheblich. Es ist letztendlich Arbeit, die möglicherweise Deiner Genesung nicht zuträglich ist. Ein Beispiel dazu: Wenn Du mit einem Bandscheibenvorfall „krankgeschrieben“ bist und in Deinem Garten arbeitest, bekommst Du für die Arbeit zwar auch kein Geld, aber es läuft Deiner Genesung zuwider. Deshalb rate ich Dir dringend, wenigstens mit Deinem Arzt zu sprechen. Das ist eine Vertrauensperson und keine „Stelle“. Danach bist Du bestimmt schlauer.

Bei der Kmbination Krankengeld und Private BUR würde ich mich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Isr erstens nicht teuer und zweitens ganz einfach durch einen Anruf bei der für Dein Bundesland zuständigen Anwaltskammer zu finden.

Hallo Fixwienix,

leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht helfen.

Gruß T.

Hallo Guten Abend
wenn Du das als Mildtätig und Allgemeinwohl anmeldest auf der Basis eines Ehrenamts oder auf der Basis einer Selbsthilfegruppe bzw: Beratungsstelle dann dürfte das kein problem darstellen weil das Geld in eine Stiftung läuft und mann kann Dir an Deiner Rente dann auch nichts Kürzen oder Anrechnen, dazu gibts aber sicher auch einiges im Sozialgesetzbuch von 1-9. Ich hoffe ich konnte ein bischen Helfen und noch einen Gute Nacht und Lieben Gruß Charly

Danke Charly und allen anderen.

Ich bin zum ersten Mal hier unterwegs, erstaunt und erfreut über die vielen Antworten. Gute Tipps!

Ich sehe das Projekt auch als „mildtätig“ an und werde mich im SGB schlau machen. Lieben Gruß zurück und gute Nacht!

Bitte Bitte Gern geschehen ich wünsche noch einen schönen Tag und viel Erfolg einen Lieben Gruß Charly

Hallo,

ich empfehle dringend, mit der Krankenkasse und dem privaten Versicherungsträger Kontakt aufzunehmen. Bei Leistungen der Krankenkassen nach dem SGB V habe ich zwar keine direkten Vorschriften über solche Einnahmen gefunden. Doch besser erkundigen und schriftlich bestätigen lassen. Auch im SGB V sind Bußgeld- und Strafvorschriften verankert. Eine andere Möglichkeit. Die soziale Einrichtung tritt als Herausgeber auf und mögliche Einnahmen werden vertraglich direkt an die soziale Einrichtung ausgezahlt und auch nur dort eingesetzt. Als Vertragspartner wird man sicherlich auch den Verwendungszweck gegenüber der sozialen Einrichtung vorgeben können. Bei eventuellen Streitigkeiten kann so ein Vertrag allerdings auch ein Ärgernis darstellen. Ich präferiere jedoch die Vorsprache bei den Leistungserbringern unter ausführlicher Darstellung des Vorhabens. Vielleicht kann ja die Krankenkasse in das Projekt mit einsteigen. Anderenfalls einen Anwalt befragen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Hallo Jens,

ich danke dir sehr für deinen ausführlichen Rat!!
Schöne Grüße und einen schönen Sonntag!

Hallo am besten wäre es, einen gemeinnützigen verein zu gründen bzw direkt diese einrichtung als verantwortlichen im sinne des presserechtgesetzes heranzuziehen und so gar nicht erst als „produzent“ aufzutauchen
WICHTIG :außerdem ist die frage nach berufsunfähigkeit oder erwerbsunfähigkeit zu klären.
berufsunfähigkeit heißt: ich kann im erlernten beruf nicht mehr arbeiten , dann würde es evtl eine rehamassnahme mit umschulung geben
erwerbsunfähig heißt man kann gar nicht mehr arbeiten…
geklärt werden müßte auch was der träger der rentenzahlungen berufsgenossenschaft, bfa oder privatversicherung zum thema schreibtätigkeit in den versicherungsbedingungen festgelegt hat

Hallo,

ich bin seit vielen Monaten sehr krank, beziehe Krankengeld und eine private Berufsunfähigkeitsrente. Nun möchte ich eine Hörbuch-CD veröffentlichen, die meine Krankheit zum Thema hat. Es geht mir nicht darum, mit dem Projekt Geld zu verdienen, sondern andere für das Thema zu sensibilisieren - zudem ich
mögliche Gewinne für eine soziale Einrichtung, die ebenfalls gegen diese Krankheit kämpft, spenden würde.
Jedoch habe ich Sorge, dass mir das Projekt als
Erwerbstätigkeit zugeschrieben wird und ich meine Bezüge verliere.
Weiss jemand, wie die rechtliche Situation in so einem Fall aussieht oder kann mir jemanden nennen, der mir weiterhilft?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!

Lieber Hubert und alle anderen,

nochmals vielen Dank für eure Antworten!
Das Problem hat sich inzwischen für mich gelöst, da die „soziale Einrichtung“ das Projekt übernommen hat und sich um Vertrieb etc. kümmert.
De Facto werde ich keine Einnahmen haben (die ich auch nicht möchte, da es mir ausschliesslich um die „gute Sache“ geht).
Ich denke, das dürfte die Papiertiger nicht sonderlich interessieren.
Schreiben darf ich - nirgendwo ist zu lesen, dass ich wegen meiner Berufsunfähigkeit den Rest meines Lebens untätig im Bett verbringen muss:wink:

Doch finde ich es nach wie vor spannend, zu erfahren, wie es sich verhält, wenn man neben einer „privaten“ Rente Einnahmen erzielt…
Im Zweifel, das haben ja auch einige von euch geschrieben, sollte man einfach die Versicherung fragen. Und ich denke, das ist der beste Rat.

Danke euch!

Liebe Grüße
Fixwienix