Hallo,
jemand macht sich selbständig im Bereich Messebauservice (Einzelfirm). Aufträge liegen reichlich vor. Es wird einer sehr guter Umsatz erzielt werden. Am Anfang ist ein Anlagevermögen von ca. EUR 11.000,00 zu buchen. Was macht für diesen Herrn mehr Sinn. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird ja nach meiner Kenntnis vom Gewinn gezahlt hat. Man hat mir die Info gegeben, daß bei der Einnahmen- Überschussrechnung als Jahresabschluß in jedem Fall mehr Gewinn und somit auch mehr Einkommenssteuer anfallen wird als bei einer bilanzierenden Buchhaltung. Ist es bei der Bilanz aufgrund der Rückstellungen? Macht aber für mich irgendwie nicht so wirklich Sinn.
Für ne Info wäre ich echt dankbar.
Viele Grüsse
Sigi
Hallo,
jemand macht sich selbständig im Bereich Messebauservice
(Einzelfirm). Aufträge liegen reichlich vor. Es wird einer
sehr guter Umsatz erzielt werden. Am Anfang ist ein
Anlagevermögen von ca. EUR 11.000,00 zu buchen. Was macht für
diesen Herrn mehr Sinn. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird
ja nach meiner Kenntnis vom Gewinn gezahlt hat. Man hat mir
die Info gegeben, daß bei der Einnahmen- Überschussrechnung
als Jahresabschluß in jedem Fall mehr Gewinn und somit auch
mehr Einkommenssteuer anfallen wird als bei einer
bilanzierenden Buchhaltung.
Hallo Sigi,
diese Information ist pauschal gesehen auf alle Fälle absoluter Unsinn.
Bei Berücksichtigung Deiner persönlichen betrieblichen Verhältnisse könnte es aber natürlich schon stimmen.
Pauschal gesehen ist eine EÜR vom Verwaltungsaufwand für Dich wesentlich einfacher und beim Steuerberater im Regelfall billiger.
Leider führt das ganze auch gerne zu einem gewissen Chaos bei den Unterlagen. Meine Empfehlung wäre daher, Unterlagen führen wie für eine Bilanz, wenn steuerlich günstiger aber EÜR erstellen.
Grüße
Chris
Hallo Sigi,
diese Information ist pauschal gesehen auf alle Fälle
absoluter Unsinn.
Bei Berücksichtigung Deiner persönlichen betrieblichen
Verhältnisse könnte es aber natürlich schon stimmen.
Pauschal gesehen ist eine EÜR vom Verwaltungsaufwand für Dich
wesentlich einfacher und beim Steuerberater im Regelfall
billiger.
Leider führt das ganze auch gerne zu einem gewissen Chaos bei
den Unterlagen. Meine Empfehlung wäre daher, Unterlagen führen
wie für eine Bilanz, wenn steuerlich günstiger aber EÜR
erstellen.
Grüße
Chris
Hallo Chris,
vielen Dank für Deine Info. Die Frage bezog sich auf meinen Freund. Ich selber bin auch selbständig und mache lediglich eine EÜR. Ich gebe meinen „Jahresabschluß über Lexware“ an die Steuerberaterin. Was meinst Du mit Unterlagen sortieren? Ich habe für die Selbständigkeit ohne Ende Ordner, wie Banken, Versicherungen, Lieferungen/Leistungen, Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen etc. Die Banken werden nach Kontoauszüge gebucht, die Kasse nach Belegen. Fahrtkosten wie sie anfallen. Abschreibungen aus Anlagevermögen übernimmt die Steuerberatein. Wird das bei der Bilanz anders sortiert? Die Steuerberaterin erzählte mir nur, daß es für die Einkommensteuer - nach Gewinn - besser wäre eine Bilanz zu erstellen statt ne EÜR? An den Kostenpunkt habe ich natürlich auch gleich gedacht? Gibt es ne Grenze beim Finanzamt, wonach Einzelunternehmen zu bilanzieren haben??
Gruß Sigi
Hallo zusammen,
laut dem Sachverhalt gehe ich davon aus, das du kein Kaufmann bist, denn dann wärst du verpflichtet (handelsrechtlich und folglich steuerrechtlich) eine Bilanz zu erstellen. Kaufmann ist man jedoch erst, wenn der Betrieb einen „gewissen“ Umfang hat, das ist zwar sehr schwammig, aber in deinem Fall wohl nicht zutreffend.
Jedoch gibt es eine (leicht messbare)Grenze, ab wann du eine Bilanz aufstellen mußt !!! § 141 Abgabenordnung. Dort steht geschrieben, das wenn du ein größerer Gewinn als 30.000 € erzielt, wirst du vom Finanzamt aufgefordert ab dem darauffolgenden Jahr eine Bilanz zu erstellen. D.H. wenn du im Jahr 2005 einen höherer Gewinn erzielst als 30.000 € mußt du ab dem folgenden Jahr der Abgabe deiner Gewinnermitllung (normalerweise in 2006) ab dem Jahre 2007 eine Bilanz erstellen.
Grüße Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Bernd,
danke für die Info. Nein, ein Gewinn von EUR 30.000,00 wird man glaube ich nicht erreichen. Ich muß mich allerdings nochmal mit der Gewinnfrage auseinandersetzen. Welche Beträge führen zum Gewinn. Was ist Gewinnmindernd etc.
Steuern sind echt ein Thema für sich. Ich ziehe vor Steuerberatern echt den Hut!
Gruß S.Groth
Hallo Sigi,
Gewinn heißt vereinfacht Einnamhen abzüglich Ausgaben. Werden jedoch Gegenstände gekauft, welche für den Betrieb länger dienen (z.b. PC, Schreibtisch, Messeaufbauten) kann nicht sofort der Geldabfluss als Ausgabe verbucht werden, die Ausgaben entstehen durch die Abschreibung dieser Gegenstände. Bsp. PC Kauf für 1.200 € im August --> Geldabfluss 1.200 €, Ausgabe ab nur Abschreibung von 1.200 x 33,33% und dann noch zeitanteilig ab Kaufdatum das heißt nur 5 Monate --> 1.200 € x 33,33% x 5/12 Monate = 166,66 €
Andere Wirtschaftsgüter haben einen anderen Prozentsatz, man spricht hier von der Nutzungsdauer (diese wird allgein vom Finanzamt festgelegt) BSp.Neuwagen --> 6 Jahre --> 16,67 %, gebrauchtes Fahrzeug 4 Jahre --> 25%
Grüße Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]