Hey Leute. Ih bin Leicht verwirrt. Und zwar behandeln wir grad in der Schule die EÜR. Ich bräuchte mal zu ein paar Fragen gut erklärte Antworten:smile:
- Die EÜR darf doch nur erstellt werden, wenn kein Buchführung gemacht wird und somit auch keine Umsatzsteuer abgeführt oder Vorsteuergezogen wird, richtig?
- In unserem Fallbeispiel in der Schule ist aber ein Mandant XY der führt USt ab und zieht sich die Vorsteuer. Gebucht wird aber nicht auf Kasse und Bank, sondern auf das Konto 1371(SKR03)/Kto. für Gewinnermittlung §4 (3) EStG .
Jetzt bin ich verwirrt:frowning: was trifft denn nun zu?
Liebe Grüße AnMi