Hallo,
angenommen jemand möchte seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechung ermitteln und hat folgende Geschäftsvorfälle:
- Abschreibung eines PC´s über drei Jahre, ist dies bei einer EÜRg zulässig?
- Lieferantenrechnung mit Rechnungsdatum aus 2005, Ware stellt aber eine Verpflichtung von 2004 dar.
- erwartete Rückgaben/ Auszahlungen aus gEschäften von 2004, wegen zb Gewährleistung
Wie sind diese Fälle zu behandeln? Ähnlich einer „normalen“ Bufü?
Vielen Dank,
Victoria
Hallo Victoria,
herzlich willkommen im Steuerbrett!
- Abschreibung eines PC´s über drei Jahre, ist dies bei einer
EÜRg zulässig?
Ja
- Lieferantenrechnung mit Rechnungsdatum aus 2005, Ware stellt
aber eine Verpflichtung von 2004 dar.
Bei der Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG werden nur Geldströme berücksichtigt. Keinerlei Abgrenzungen. Rechnung aus 2005, bezahlt in 2005, ist Ausgabe 2005.
- erwartete Rückgaben/ Auszahlungen aus gEschäften von 2004,
wegen zb Gewährleistung
Da hilft bloß Bilanzieren. Keine Abgrenzung bei der Überschussrechnung.
Wie sind diese Fälle zu behandeln? Ähnlich einer „normalen“
FiBu?
Ja, so ähnlich. Aber eben ohne Bilanzkonten. Ein Vorgang wird als Einnahme/Ausgabe berücksichtigt, wenn Geld fließt. Ausnahme: Anlagevermögen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bei der Einnahmen Ueberschussrechnung handelt es sich um eine Vereinfachte Buchfuehrung fuer Kleinbetriebe (ist entweder auf Umsatz oder auf Gewinn beschraenkt - das weiss ich jetzt nicht aus dem Stehgreiff).
Relevant ist immer das Datum, wann die Ware BEZAHLT wurde (also nicht Rechnungsdatum). Daher ist egal, ob die Lieferung bereits aus 2004 stammt, wenn erst 2005 bezahlt wurde.
Wenn der Rechner 2005 BEZAHLT wurde, ist er ab diesem Jahr in das AV aufzunehmen und kann aus diesem dann ueber die naechsten 3 jahre abgeschrieben werden. Wenn der Rechner bereits Dez.04 bezahlt wurde, dann koennt ihr fuer 2004 noch ein halbes Jahr abschreiben und 2005/2006 dann komplett. das restliche halbe jahr wird dann in 2007 abgeschrieben.
hoffe, das hilft euch weiter.
gruss
Hallo Tata,
bei der Einnahmen Ueberschussrechnung handelt es sich um eine
Vereinfachte Buchfuehrung fuer Kleinbetriebe
wie z.B. Wirtschaftsprüfer- oder Ingenieurbüros mit Millionenumsätzen, soweit nicht als Kapitalgesellschaft organisiert 
(ist entweder auf
Umsatz oder auf Gewinn beschraenkt - das weiss ich jetzt nicht
aus dem Stehgreif).
Beides. Außerdem noch andere Grenzen, aber das sprengt den Rahmen der Frage.
naechsten 3 jahre abgeschrieben werden. Wenn der Rechner
bereits Dez.04 bezahlt wurde, dann koennt ihr fuer 2004 noch
ein halbes Jahr abschreiben und 2005/2006 dann komplett. das
restliche halbe jahr wird dann in 2007 abgeschrieben.
Vorsicht! Die „Vereinfachungsregel“ in der steuerlichen AfA gehört der Vergangenheit an. Seit 2004 gibts nur noch AfA pro rata temporis.
Schöne Grüße
MM
@martin
Vorsicht! Die „Vereinfachungsregel“ in der steuerlichen AfA
gehört der Vergangenheit an. Seit 2004 gibts nur noch AfA pro
rata temporis.
hey, da habe ich schon wieder was gelernt.
heisst das, ich muss tagesgenau abschreiben, oder reicht monatsgenau?
hmm mein studium ist auch schon ein paar jahre her…
sollte mich mal wieder informieren und auf dem laufenden halten…
viele gruesse
Hallo Tata,
monatsgenau reicht.
Das Ärgerliche an dem Kram ist, dass er die Vitalität einer Amöbe hat: Für jedes eingezogene Ärmchen kommt an ungeahnter Stelle ein neues heraus…
Schöne Grüße
MM