Einnahmen-Überschussrechnung

Hallo,

wer kann gute und brauchbare Literatur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung empfehlen, mit steuerlichen Anmerkungen?

Vielen Dank!!!

Grüße Lara

wer kann gute und brauchbare Literatur zur
Einnahmen-Überschuss-Rechnung empfehlen, mit steuerlichen
Anmerkungen?

Für ein größeres oder nur für ein kleines Unternehmen?
Mit ausländischen Einnahmen/Ausgaben oder ohne?

Grüße JoKu

Hi,

Für ein größeres oder nur für ein kleines Unternehmen?
Mit ausländischen Einnahmen/Ausgaben oder ohne?

sag mal, große Unternehmen und EÜR? Auslandssachverhalte ohne Ahnung? Ist doch
nicht dein Ernst, oder? Also wer selbst eine +/- Rechnung nicht ohne Buch
hinbekommt, dem kann nicht geholfen werden. Was Betriebsausgabe/Betriebseinahme
bzw. sonstige steuerbare Erträge/Aufwendungen sind, dass sollte man allerdings
wissen. Insoweit bedarf es Literatur zum ESt-Recht für Selbständige.

Mfg vom

showbee

p.s. mein Tip für Knauserköpfe & Geizhälse: erstes Jahr vom StB erstellen lassen,
dann genau erklären lassen, einmal Zahlen und dann ab dem Folgejahr analog selbst
versuchen.

Hi,

Für ein größeres oder nur für ein kleines Unternehmen?
Mit ausländischen Einnahmen/Ausgaben oder ohne?

Kleiner Hinweis:

Wenn irgendein Weltkonzern in Deutschland unmittelbar Immobilien hält und die verpachtet, dann kann er damit hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, mit denen er hier beschränkt steuerpflichtig ist und für die eine EÜR aufzustellen ist und nicht etwa eine Bilanz

Hallo Joku,

erstmal für ein kleineres Unternehmen, ich bräuchte eines wo die steuerrechtlichen Hinweise auch enthalten sind. Ausländische Einnahmen sind nicht erforderlich.

Vielen Dank!!!
Grüße Lara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn irgendein Weltkonzern in Deutschland unmittelbar
Immobilien hält und die verpachtet, dann kann er damit hier
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, mit denen
er hier beschränkt steuerpflichtig ist und für die eine EÜR
aufzustellen ist und nicht etwa eine Bilanz

Hi,

ja, in der Tat, da brauchst du nur eine KG nehmen, die lediglich Grundvermögen hält und vermietet. Nach Handelsrecht zwar Kaufmann und Bilanzierer, aber nach Steuerrecht V+V und EÜR.

Dein ausländischer Konzern und meine KG haben eines gemein, sie müssen trotz EÜR eine Bilanz aufstellen, ob nach HGB, IAS oder GAAP. Insoweit sollte die EÜR als quasie „Abfallprodukt“ mit ausgedruckt werden können, weil gute Programme das können (Verarbeitung nur zahlungswirksamer Posten) und dann hat sich somit schon ein Profi rund um Buchführung und Co. gekümmert.

Hier fragt allerdings wohl eine Person, die von alledem keinen Blassen hat.

Mfg vom

showbee

gute und brauchbare Literatur zur
Einnahmen-Überschuss-Rechnung empfehlen, mit steuerlichen
Anmerkungen?

Zum Einstieg empfiehlt sich:

http://www.thalia.de/shop/buch_startseite_thalia/suc…

Wenn irgendein Weltkonzern in Deutschland unmittelbar
Immobilien hält und die verpachtet, dann kann er damit hier
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, mit denen
er hier beschränkt steuerpflichtig ist und für die eine EÜR
aufzustellen ist und nicht etwa eine Bilanz

Hi,

ja, in der Tat, da brauchst du nur eine KG nehmen, die
lediglich Grundvermögen hält und vermietet. Nach Handelsrecht
zwar Kaufmann und Bilanzierer, aber nach Steuerrecht V+V und
EÜR.

Dein ausländischer Konzern und meine KG haben eines gemein,
sie müssen trotz EÜR eine Bilanz aufstellen, ob nach HGB, IAS
oder GAAP. Insoweit sollte die EÜR als quasie „Abfallprodukt“
mit ausgedruckt werden können, weil gute Programme das können
(Verarbeitung nur zahlungswirksamer Posten) und dann hat sich
somit schon ein Profi rund um Buchführung und Co. gekümmert.

Hier fragt allerdings wohl eine Person, die von alledem keinen
Blassen hat.

*g* nee, ich meinte § 49 EStG und den „Grundsatz der isolierenden Betrachtungsweise“

Mfg vom

showbee

Hi,

das empfohlene Buch hat den Untertitel
„Steuerbilanz und Vermögensaufstellung“

Wozu braucht das ein Einnahmen-Überschuss-Rechner???

Das ist doch ein Buch für Bilanzierende und danach hat er nicht gefragt.

Martin May hat vor einigen Tagen folgendes Buch empfohlen
http://www.amazon.de/Die-Einnahme-%C3%9Cberschu%C3%9…

Schöne Grüße
C.

Hi,

Vorrangig zum Steuerrecht, auch für Laien verständlich
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Ich habe das auch im Schrank stehen und bisher keinen Fehler gefunden.

Schöne Grüße
C.

Hallihallo,
ich persönlich bin der Ansicht, dass die ertragsteuerliche Gewinnermittlung nach § 4 III EStG nur dann sicher durchgeführt werden kann, wenn man auch die Prinzipien des Betriebsvermögensvergleichs kennt. Beispielsweise für die Erstellung eines Anlagespiegels oder auch die Buchung von privat veranlassten Geschäftsvorfällen, bzw. die Zuordnung von Vermögensgegenständen zu einem Sonderbetriebsvermögen.

Das andere Buch kenne ich nicht, daher kann ich auch nichts dazu sagen.

Scheffler ist immer sehr gut für den Einstieg in die Materie Besteuerung von Unternehmen. Und, einen hervorragenden Ruf genießt er ja auch. Daher diese Buchempfehlung.

Viele Grüße
D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

EÜR bei V+V, wo gibts denn sowas?
Hi !

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist eine EÜR
aufzustellen und nicht etwa eine Bilanz

da muss ich jetzt noch mal nachhaken.

Also wir hatten seinerzeit gelernt, dass es

  1. Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten gibt,
  2. der Gewinn durch Bilanz, EÜR, Durchschnittssatz, Schätzung (H143), …
  3. der Überschuss durch Einnahmen ./. Werbungskosten ermittelt wird
  4. V+V zu den Überschußeinkunftsarten zählt.

Jetzt zur Frage?

Ist es denn tatsächlicher Standard, dass Überschusseinkünfte mit Gewinnermittlungsmethoden berechnet werden?

Bin mir durchaus bewußt, dass das Verfahren bei V+V stark an eine EÜR erinnert, aber ist es wirklich das gleiche?

BARUL76

.

Also wir hatten seinerzeit gelernt, dass es

  1. Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten gibt,
  2. der Gewinn durch Bilanz, EÜR, Durchschnittssatz, Schätzung
    (H143), …
  3. der Überschuss durch Einnahmen ./. Werbungskosten ermittelt
    wird
  4. V+V zu den Überschußeinkunftsarten zählt.

Jetzt zur Frage?

Ist es denn tatsächlicher Standard, dass Überschusseinkünfte
mit Gewinnermittlungsmethoden berechnet werden?

Hi,

es geht hier lediglich sprachlich um die „EÜR“, weil bei beiden der Überschuss
berechnet wird.

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG „…bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss
der Einnahmen über die Werbungskosten…“

und

§ 4 Abs. 3 S. 1 EStG „…können als Gewinn den Überschuss der
Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.“

Insoweit man also BV/PV beachtet, ist die EÜR sprachlich gesehen gleich. Ich
denke der Unterschied (grundlegend ja nur Vermögensbehandlung bzgl.
Veräußerungsgewinnen) ist bekannt. Die Definitionen von Einnahmen/
Betriebseinnahmen und Werbungskosten/Betriebsausgaben haben sich ja in den
relevanten Bereichen gesetzlich angenähert (Verweise in/um/von/nach §§ 4-9).

Mfg vom

showbee