Einnahmen-Überschussrechnung Gewerbe

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Verständnisfrage:

wenn ich eine Einnahmen-Überschussrechnung deuten muss (Gewerbe) und der Jahresüberschuss beträgt TEUR 20 und in der Summen-Saldenliste ist eine Privatentnahme (Konto 1800) von TEUR 40 aufgeführt, ist es dann richtig, dass der Gewerbetreibende mehr entnommen hat als er „übrig“ hat?

Dann noch allgemein zu den „Entnahmen“:
bei einer GmbH gibt es ja keine Privatentnahmen, sondern die GF-Gehälter sind in den Personalkosten enthalten,

Bei einer Einzelfirma muss ich aber immer in der Susa nach Privatentnahmen schauen, weil die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind, oder?

Wie ist es bei einer KG?

Gruß
Ramona

Hallo,

wenn ich eine Einnahmen-Überschussrechnung deuten muss
(Gewerbe) und der Jahresüberschuss beträgt TEUR 20 und in der
Summen-Saldenliste ist eine Privatentnahme (Konto 1800) von
TEUR 40 aufgeführt, ist es dann richtig, dass der
Gewerbetreibende mehr entnommen hat als er „übrig“ hat?

Also wenn ein JÜ in Höhe von 20 T vorhanden ist, dann besagt die Tatsache dass eine Privatentnahme stattgefunden hat, dass der JÜ eigentlich 60 T hätte betragen müssen. Für steuerrechtliche Sachverhalte werden die Privatentnahmen daher ja auch „hinzu gerechnet“ und Privateinlagen „abgezogen“.

Bei einer Einzelfirma muss ich aber immer in der Susa nach
Privatentnahmen schauen, weil die aus der Bilanz nicht
ersichtlich sind, oder?

Nun, richtig ist, dass bei den Kapitalgesellschaften die „Kosten“ für die Geschäftsführung als Personalkosten den Aufwand mindern. Bei Personengesellschaften hingegen muss für solche Entlohnungen der am Geschäftsjahresende anfallende Gewinn herhalten.

Hat man eine GmbH mit einem einzigen Gesellschafter der zugleich Geschäftsführer ist, dann kann er sein Gehalt in der GuV als Aufwand ansetzen. Zusätzlich kann er am Jahresende auch noch einen möglichen Gewinn der GmbH an sich ausschütten.

Betreibt derjenige sein Unternehmen aber „nur“ als Einzelunternehmer, kann er kein Gehalt als Aufwand ansetzen, sondern muss vom Gewinn am Jahresende leben.

ALLERDINGS: Für Zwecke der Preiskalkulation ist es natürlich immer dringend anzuraten, mit einem sog. „kalkulatorischen Unternehmerlohn“ zu rechnen, diesen also in seine Preiskalkulation der Einzelunternehmung einzubeziehen, um eben gerade Unterschiede zur GmbH zu vermeiden.

Wie ist es bei einer KG?

Genau so wie bei der Einzelunternehmung. Es wird nur bei Kapitalgesellschaften anders gemacht.

VG
TraderS

Hallo,

Also wenn ein JÜ in Höhe von 20 T vorhanden ist, dann besagt
die Tatsache dass eine Privatentnahme stattgefunden hat, dass
der JÜ eigentlich 60 T hätte betragen müssen.

ich habe noch gelernt, daß Privatentnahmen direkt über das Eigenkapital und nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden.

Gruß,
Christian

Hallo,

wenn ich eine Einnahmen-Überschussrechnung deuten muss
(Gewerbe) und der Jahresüberschuss beträgt TEUR 20 und in der
Summen-Saldenliste ist eine Privatentnahme (Konto 1800) von
TEUR 40 aufgeführt, ist es dann richtig, dass der
Gewerbetreibende mehr entnommen hat als er „übrig“ hat?

entnehmen kann man nur Liquidität. Wenn eine PE von T€ 40 möglich war, war auch entsprechende Liquidität vorhanden, allerdings hat der Gewerbetreibende in der Tat mehr entnommen, als er Gewinn gemacht hat.

Dann noch allgemein zu den „Entnahmen“:
bei einer GmbH gibt es ja keine Privatentnahmen, sondern die
GF-Gehälter sind in den Personalkosten enthalten,

Nur daß man GF-Gehälter nicht mit Privatentnahmen gleichsetzen sollte. Schließlich ist der Privatentnehmer Gesellschafter, der Geschäftsführer aber nur so eine Art Angestellter (der mitunter auch zufälligerweise gleichzeitig Gesellschafter ist).

Bei einer Einzelfirma muss ich aber immer in der Susa nach
Privatentnahmen schauen, weil die aus der Bilanz nicht
ersichtlich sind, oder?

Naja, nicht als Einzelposition, Ausschüttungen/Privatentnahmen lassen sich in der Regel als Differenz aus EK (Vorjahr) + JÜ und EK (aktuell) ermitteln.

Wie ist es bei einer KG?

Sowohl Kommanditisten als auch Komplementäre können Privatentnahmen tätigen, sofern das Gesellschaftervertrag, Gesellschafter und Stand der Gesellschafterkonten erlauben.

Gruß,
Christian

ich habe noch gelernt, daß Privatentnahmen direkt über das
Eigenkapital und nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung
gebucht werden.

Jo, kleiner Lapsus. Meinte natürlich den Überschuss aus der EÜR und nicht den JÜ.

Servus Ramona,

hier noch ein paar Ergänzungen zu den insgesamt richtigen Erklärungen von Christian exc:

Steuerpflichtige, die wegen Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG keine Bücher führen müssen - auch nicht wegen anderer Gesetze als Steuergesetzen Bücher führen und bilanzieren müssen - brauchen keine Kasse zu führen.

Wenn sie dieses dennoch tun, werden an die Kasse alle Anforderungen gestellt, die auch beim Kaufmann und beim steuerlich Buchführungspflichtigen gestellt werden.

Mit den nicht mehr ganz neuen elektronischen Auswertungsverfahren, die in den zurückliegenden Jahren bei Betriebsprüfungen angewendet werden, ist die Kasse eine Einfallspforte für so grausige Dinge wie Teil- oder Vollschätzung des Gewinnes anlässlich BP geworden, weil man die Kassenführung bei fast allen Miniunternehmen wegen gravierender Mängel verwerfen kann.

Wer sich hier ein Stückchen helfen will, bucht die Bargeldbewegungen nicht gegen Kasse, sondern gegen Privat. Naturgemäß gibts dafür mindestens zwei Konten: Entnahmen und Einlagen. Man muss beide zusammen betrachten, wenn man das Konto „Privatentnahmen“ interpretieren will.

Ferner dient das Konto „Privatentnahmen“ beim Einzelunternehmer als Gegenkonto für den gesamten Eigenverbrauch, etwa private Anteile für PKW-Nutzung, Telefon, Computer etc.

Und last not least kann man es beim Überschussrechner, bei dem es ja keine Bilanz, ergo auch keine Bilanzidentität gibt, als Gegenkonto für alles brauchen, was man im Haben buchen will, und wofür es sonst kein geeignetes Gegenkonto gibt, oder wenn es verlorene Liebesmühe wäre, dem Mandanten aus der Nase zu ziehen, wo denn was genau herkommt (z.B. das Darlehen, das er plötzlich aus der Lidltüte zaubert, und das eigentlich schon drei Jahre vorher bei der Anschaffung des PKW hätte gebucht worden müssen).

Fazit: Eine Überschussrechnung ist ein Hilfsmittel für die Steuererklärung, mehr nicht. Man muss sich sehr hüten, darin irgendwas zu interpretieren, was sich nicht auf die Gewinnermittlung selber (Einnahmen und Ausgaben) bezieht.

Schöne Grüße

MM