Einnahmen und Arbeitslosengeld II

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezgl.  Rückzahlung von Beiträgen einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung und der damit verbundenen Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter.

Folgender Sachverhalt :
Ich bekomme in den nächsten Monaten die Beitrage einer Unfallversicherung zurückgezahlt, die ich vor  längerer  Zeit abgeschlossen hatte.
In der Zwischenzeit wurde ich unverschuldet arbeitlos und beziehe seit einiger Zeit Arbeitslosengeld 2  (Hartz 4)
Im Dezember muss ich meinen ALG2-Antrag erneuern und die entsprechenden Formulare beim Jobcenter einreichen.
Da die Rückzahlung der Beiträge wahrscheinlich als „Einnahme“  beim Jobcenter angesehen wird, bin ich gezwungen den Rückzahlbetrag anzugeben um meiner Auskunftspflicht Genüge zu tun.

In der Folge wird das Jobcenter, so meine Befürchtung, die ALG 2-Leistung einstellen mit Verweis darauf, dass ich ja nun erstmal vom dem Geld, das ich aus der Unfallversicherung rückgezahlt bekommen habe, lebe könne…

Da ich das gesamte Geld aber für dringende Renovierungsarbeiten benötige bin ich nun in Erklärungsnot gegenüber dem Jobcenter, dass das Geld für eben diese Renovierungsmassnahmen benötigt wird.

Ich möchte unter allem Umständen vermeiden, dass das Jobcenter allein aufgrund der Rückzahlung „erstmal“ die Leistungen einstellt, bis das Geld komplett aufgebraucht ist.

Die Instandhaltung eines Hauses kostet nun mal AUCH Geld, dass ich nun endlich zur Verfügung habe.

Weiss jemand Rat oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten im Vorraus.

Hallo!

Und das würde doch bedeuten, der Staat, die Gemeinschaft bezahlt deine Renovierung am Haus. Indirekt, indem er die Sozialleistung weiterhin gewährt, damit man das Geld für andere Dinge verwenden kann (ob wichtig oder nicht).
Kann das gerecht sein ?

Und wo ist der Unterschied zw. Geldgewinn aus Lotterie, einer Erbschaft oder einer Rückzahlung von was auch immer. Es ist Geld da, was man zum Unterhalt nehmen kann (nehmen muss).

Wie das Jobcenter die Einnahme verbucht und wieviel davon über welchen Zeitraum angerechnet wird steht doch noch aus.
Ist es denn so hoch, das man befürchten muss, Zahlung von Hartz IV wird ganz eingestellt ?

Übrigens, sollte das der Fall sein, muss man sich um seine Krankenkasse kümmern und dort selbst zahlen !

MfG
duck313

Hallo,

Und das würde doch bedeuten, der Staat, die Gemeinschaft
bezahlt deine Renovierung am Haus. Indirekt, indem er die
Sozialleistung weiterhin gewährt, damit man das Geld für
andere Dinge verwenden kann (ob wichtig oder nicht).
Kann das gerecht sein ?

Arbeitest Du im Jobcenter?
Da erzählen die auch solchen Quark!

Und wo ist der Unterschied zw. Geldgewinn aus Lotterie, einer
Erbschaft oder einer Rückzahlung von was auch immer. Es ist
Geld da, was man zum Unterhalt nehmen kann (nehmen muss).

Den Unterschied zw. Einkommen und Vermögen ist Dir bekannt?
Wenn nein, dann google mal!

Wie das Jobcenter die Einnahme verbucht und wieviel davon über
welchen Zeitraum angerechnet wird steht doch noch aus.

Dies ist der einzige richtige Satz in Deinem Beitrag!

Ist es denn so hoch, das man befürchten muss, Zahlung von
Hartz IV wird ganz eingestellt ?

Diese Frage ist irrelevant!

Und wer dann noch Deine Aussage besternt…

16BIT

Hallo,

die Auszahlung zählt zum Vermögen. Allerdings sind Zinsen oder ähnliches Einkommen.

Sollte die Auszahlung über dem Vermögensfreibetrag liegen, dann gilt §12SGBII

(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

5.
Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,

16BIT

Hallo 16BIT,

Und wer dann noch Deine Aussage besternt…

darauf wird man doch von wer-weiss-was.de hingewiesen:

Du kannst einem Artikel ein Sternchen vergeben, wenn er

■dich zum Lachen bringt,

16BIT

Gruß Merger

1 Like

Hallo Merger,

nun zum lachen war mir nicht, als ich die Antwort lass.
Die Antwort nennt man wohl Allgemeinbildung und hat nichts mit dem Gesetz zu tun!
Eine Angestellte von mir hat auf Grund der Stundenzahl, ebenfalls mit diesen Jobcenter(n) zu tun und wenn ich nicht bei jedem Termin mit wäre, dann hätte sie bestimmt ebenfalls diese Allgemeinbildung hingenommen.
Wenn man bedenkt, dass 650.000 in diesen Centern arbeiten (ohne Zulieferbetriebe) und so nen Quark auch noch verbreiten, dann hat sich keiner der 650Ts überlegt, dass er ebenso von Steuergeldern lebt, wenn nicht sogar gesagt „von Hartz4“.
Dass sogar eine Person mit Pflegestufe 3 von denen eiskalt stehen gelassen wird, kann man hier nachlesen!

16BIT

Hallo 16Bit,

die Zahlenangabe „Wenn man bedenkt, dass 650.000 in diesen Centern arbeiten …“.

Dürfte sich eher um rund 65.000 Mitarbeitern in den Jobcentern handeln.

Grüße

fribbe

"

Hallo fribbe,

Dürfte sich eher um rund 65.000 Mitarbeitern in den Jobcentern handeln.

Ja so ist es. Danke für die Korrektur!

16BIT

Danke für den Hinweis auf den Vermögensfreibetrag. An den hatte ich garnicht gedacht. Hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter :smile:. Besten Dank dafür.