Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezgl. Rückzahlung von Beiträgen einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung und der damit verbundenen Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter.
Folgender Sachverhalt :
Ich bekomme in den nächsten Monaten die Beitrage einer Unfallversicherung zurückgezahlt, die ich vor längerer Zeit abgeschlossen hatte.
In der Zwischenzeit wurde ich unverschuldet arbeitlos und beziehe seit einiger Zeit Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)
Im Dezember muss ich meinen ALG2-Antrag erneuern und die entsprechenden Formulare beim Jobcenter einreichen.
Da die Rückzahlung der Beiträge wahrscheinlich als „Einnahme“ beim Jobcenter angesehen wird, bin ich gezwungen den Rückzahlbetrag anzugeben um meiner Auskunftspflicht Genüge zu tun.
In der Folge wird das Jobcenter, so meine Befürchtung, die ALG 2-Leistung einstellen mit Verweis darauf, dass ich ja nun erstmal vom dem Geld, das ich aus der Unfallversicherung rückgezahlt bekommen habe, lebe könne…
Da ich das gesamte Geld aber für dringende Renovierungsarbeiten benötige bin ich nun in Erklärungsnot gegenüber dem Jobcenter, dass das Geld für eben diese Renovierungsmassnahmen benötigt wird.
Ich möchte unter allem Umständen vermeiden, dass das Jobcenter allein aufgrund der Rückzahlung „erstmal“ die Leistungen einstellt, bis das Geld komplett aufgebraucht ist.
Die Instandhaltung eines Hauses kostet nun mal AUCH Geld, dass ich nun endlich zur Verfügung habe.
Weiss jemand Rat oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten im Vorraus.