Hallo,
folgendes theoretisches Szenario:
- jemand ist Kleinunternehmer
- dieser jemand verkauft als Programmierer Code über eine Website in Australien
- einmal im Monat werden die Gewinne per PayPal ausgezahlt
Und jetzt die eigentliche Frage: Wo und wie müssten die Einnahmen in der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus!
Website Betriebsstätte
Hi,
- jemand ist Kleinunternehmer
- dieser jemand verkauft als Programmierer Code über eine
Website in Australien
Das ist normal in Deutschland zu versteuern.
Dass der Server in Australien steht, bedeutet noch nicht, dass der Betrieb eine Betriebsstätte in Australien hätte.
- einmal im Monat werden die Gewinne per PayPal ausgezahlt
Und jetzt die eigentliche Frage: Wo und wie müssten die
Einnahmen in der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) angegeben
werden?
ganz normal
Zusammensetzung der Beträge ist ja leicht über die paypal-Abrechnungen möglich
Schöne Grüße
C.
joku
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Und jetzt die eigentliche Frage: Wo und wie müssten die
Einnahmen in der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) angegeben
werden?
In der Anlage EÜR (2008) gibt es doch nur eine Zeile für die Einnahmen von Kleinunternehmern:
„Betriebseinnahmen als Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“
Gruß JK