Einnahmen weit unter Freibetrag, welche Angaben i. Steuererklärg. nötig

Angenommen, jmd. lebt ein Jahr von seinem Erspartem, möchte über die Steuererklärg. die Kapitalerträge zurückerhalten, hat aber noch knapp 1000 Euro Mieteinahmen in demselben Jahr erhalten - insgesamt weit unter dem Freibetrag. Sind in der Erklärg. dann überhaupt die Angabe der Mieteinnahmen und das Ausfüllen der entsprechenden Anlage nötig, quasi pro Forma?

Hallo!

man fragt sich halt, warum hat die Person keinen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung genutzt ? Muss sich abgeführte Steuer auf Zinsen erst nachher zurückholen.

Zur Frage :

Klar MUSS man alle Einnahmen angeben. Ob es unter dem Freibetrag liegt entscheidet dann das Finanzamt.

MfG
duck313

Ok, Danke. Ja, Person hat Dinge nicht vorhergesehen bzw. verstanden, daher jetzt alles unnötig umständlich.