Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es eine „Mindesteinnahme“ gibt, wo erst dann Werbungskosten gegengerechnet werden können?
Konkret: Es gibt eine Werbetafel am Haus aus der Einnahmen erzielt werden. Dem gegenüber stehen erhebliche Werbungskosten. Können diese Werbungskosten geltend gemacht werden?
Richtig ist doch, wenn man Einnahmen hat, kann man auch Werbungskosten geltend machen. Oder?
Ich freue mich über Eure Antworten.