Einnahmen/Werbungskosten bei V und V

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob es eine „Mindesteinnahme“ gibt, wo erst dann Werbungskosten gegengerechnet werden können?

Konkret: Es gibt eine Werbetafel am Haus aus der Einnahmen erzielt werden. Dem gegenüber stehen erhebliche Werbungskosten. Können diese Werbungskosten geltend gemacht werden?

Richtig ist doch, wenn man Einnahmen hat, kann man auch Werbungskosten geltend machen. Oder?

Ich freue mich über Eure Antworten.

Hallo,

eine Mindesteinnahme in diesem Sinne gibt es nicht. Allerdings prüft das Finanzamt grundsätzlich die Einkunfts- bzw. die Gewinnerzielungsabsicht.

Ist nun absehbar, dass die Werbungskosten die Einnahmen dauerhaft übersteigen und über die Gesamtlaufzeit der Vermietung kein Überschuß erzielt werden kann (Totalüberschussprognose), dann wird das Finanzamt diese Vermietung als Liebhaberei verwerfen.

Gruß
Lawrence