Einnahmenspfändung

Hallo,

wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt kann ja, wenn der Schuldner nicht zahlt, eine Gehaltspfändung vorgenommen werden, wobei ein bestimmter Grundbetrag zur Lebenshaltung pfändungsfrei bleibt.

Wie aber ist das bei Freiberuflern, die kein festes Einkommen haben, sondern unregelmäßig fließende Einnahmen? Kann der Schuldner dann z. B. sagen, das muss ich zurücklegen für Miete etc. für die nächsten drei Monate, weil ich ja nicht weiß, wann ich die nächste Einnahme habe?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

außer der Lohnpfändung gibt es noch die Möglichkeit der Kontopfändung, d. h. bestehendes Guthaben, soweit nicht zum Lebensunterhalt unbedingt nötig, kann ebenfalls gepfändet werden. Bei Freiberuflern bin ich über den Ablauf nicht sicher, vielleicht hilft dir folgender link, da sind interessante Infos:

http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Lohnpfandung/lo…

Je nach Höhe der Gesamtforderung würde ich aber versuchen, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. In der Regel wird darauf eingegangen. Es sei denn, der Betreffende will nicht zahlen.

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