Hallo
kann mir jemand ganz kurz erklären, wer mit einer solchen Erklärung auskommt?
lieben Dank
Susanne
Hallo
Denke mal in erster Linie für Dich und das Finanzamt,
- Neues vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung - EÜR“
Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31. Juli 2003 (BGBl. I S. 1550; BStBl I S. 398) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung - EÜR“ (Anlage 1) wurde bekannt gegeben. Er wird in der „Anleitung“ (Anlage 2) erläutert.
Hallo …
kurz gesagt…
Nichtkaufleute mit einem Umsatz von nicht mehr als 350.000€, einem Gewinn von nicht mehr als 30.000€ und einem Wirtschaftswert von nicht mehr als 25.000€.
MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de
Formular Download EÜ-Rechnung
Hallo …
Anleitung, Formular und Merkblatt kann man sich übrigens u.a. hier downloaden http://www.bebo-consulting.de/download_finanzamt.htm
MfG
BEBOUB