einnahmenüberschussrechnung bei kleingewerbe

hallo zusammen,
wenn man selbstständig ist und ein kleinunternehmen gbr angemeldet hat reicht doch eine einnahmen-überschussrechnung? das gewerbe wurde zum 01.10.2009 angemeldet. wann muss man die EÜR abgeben? das unternehmen ist umsatzsteuerbefreit. reicht es wenn die EÜR einmal jährlich gemacht wird und zu welchem zeitpunkt muss sie abgegeben werden?
danke schonmal im voraus.
mario

wenn man selbstständig ist und ein kleinunternehmen gbr
angemeldet hat reicht doch eine einnahmen-überschussrechnung?

=> unter Umständen schon

das gewerbe wurde zum 01.10.2009 angemeldet. wann muss man die
EÜR abgeben?

=> 31.05.2010, falls kein steuerberater zur hand.

das unternehmen ist umsatzsteuerbefreit.

=> glaube ich nicht. wenn wird nur keine ust erhoben.

reicht
es wenn die EÜR einmal jährlich gemacht wird und zu welchem
zeitpunkt muss sie abgegeben werden?

=> es reicht nicht nur, es muss eine gewinnermittlung abgegeben werden. am 31.05.2010. es sei denn man hat einen steuerberater. dann am 31.12.2010. aber auch eine gesonderte feststellung und eine einkommensteuererklärung müsste dann auch eingereicht werden.

vielleicht doch einen steuerberater aufsuchen statt diy?

sonnige grüße
e

aber auch eine gesonderte feststellung

Warum?

Guten Tag,

aber auch eine gesonderte feststellung

Warum?

Barum…

Ich meine natürlich die gesonderte und einheitliche Feststellung. Mal wieder das feine Detail außer Acht gelassen…

:wink:

Hallo,

weil das Eingangsposting von einer GbR redet.

Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass es sich eben darum nicht handelt.

Gruß
Lawrence

Hallo,

aus wieviel Personen besteht denn die GbR?

Gruß
Lawrence

weil das Eingangsposting von einer GbR redet.

Da hab ich doch jetzt tatsächlich dreimal drüber gelesen.
Das kommt von dieser unseligen Kleinschreiberei.

Barum…

Sorry, mein Fehler, hatte das mit der GbR überlesen.