einnahmenüberschussrechnung hiiiilffeee

hallo,

angenommen ein selbständiger fotograf hat folgende ausgaben:

  1. beiträge zur berufsgenossenschaft
  2. laptop & kamerakauf
  3. kleidung/mode für ein modeshooting

wer kann mir in diesem fall sagen wohin er diese ausgaben in seiner anlage eür der steuererklärung schreiben muss?

dann hätte ich da noch eine frage: wie verhält sich das mit den rücklagen? wie viel darf man da zurück/beiseite legen und wie ist die sache, wenn vorrangegangener fotograf mit seiner lebenspartnerin in einer bedarfsgemeinschaft lebt? darf er da überhaupt was beiseite legen oder sagt das amt da NEIN dazu?

danke schonmal

mister

Oh ja, vielleicht sollte sich der Fotograf zumindest am Anfang fachkundige Hilfe suchen?!

Also:

  1. beiträge zur berufsgenossenschaft

Die eigene, oder für Arbeitnehmer?

  1. laptop & kamerakauf

Je nachdem wie teuer die Dinger waren…

  1. kleidung/mode für ein modeshooting

Eigene Kleidung? Oder für ein Model?

dann hätte ich da noch eine frage: wie verhält sich das mit
den rücklagen? wie viel darf man da zurück/beiseite legen

Bei einer EÜR gar nichts

undwie ist die sache, wenn vorrangegangener fotograf mit seiner
lebenspartnerin in einer bedarfsgemeinschaft lebt?

Hä? Was hat die Lebenspartnerin damit zu tun?

darf er da überhaupt was beiseite legen oder sagt das amt da NEIN
dazu?

Welches Amt ist denn eigentlich gemeint? Das Finanzamt? Und was ist mir „beiseite legen“ gemeint? Auf ein Sparbuch packen? Oder als steuermindernde Rücklage einstellen?

Also, wie gesagt, fachkundige Hilfe ist eine sehr lohnende Investiton in diesem Fall…

Oh ja, vielleicht sollte sich der Fotograf zumindest am Anfang
fachkundige Hilfe suchen?!

Also:

  1. beiträge zur berufsgenossenschaft

Die eigene, oder für Arbeitnehmer?

die eigenen beiträge

  1. laptop & kamerakauf

Je nachdem wie teuer die Dinger waren…

kamera sagen wir so um die 3000 und laptop um die 2000

  1. kleidung/mode für ein modeshooting

Eigene Kleidung? Oder für ein Model?

für das model

dann hätte ich da noch eine frage: wie verhält sich das mit
den rücklagen? wie viel darf man da zurück/beiseite legen

Bei einer EÜR gar nichts

undwie ist die sache, wenn vorrangegangener fotograf mit seiner
lebenspartnerin in einer bedarfsgemeinschaft lebt?

Hä? Was hat die Lebenspartnerin damit zu tun?

darf er da überhaupt was beiseite legen oder sagt das amt da NEIN
dazu?

Welches Amt ist denn eigentlich gemeint? Das Finanzamt? Und
was ist mir „beiseite legen“ gemeint? Auf ein Sparbuch packen?
Oder als steuermindernde Rücklage einstellen?

das hartz4.amt. die lebenspartnerin des fotografen ist dort gemeldet und da sie zusammen wohnen ist der fotograf in der bedarfsgemeinschaft. ich spreche von rücklagen für unvorhergesehene ausgaben…wenn das steuermindernde rücklagen sind?

Also, wie gesagt, fachkundige Hilfe ist eine sehr lohnende
Investiton in diesem Fall…

wahrscheinlich hast du recht :wink:

keiner mehr einen tip?