Einnahmenüberschussrechnung:
Auf dem Kontoauszug erscheint die Abbuchung z. B. von der AOK über 600 Euro für Kranken-/Rentenversicherung des Arbeitnehmers. 300 Euro davon sind Arbeitnehmeranteil, 300 Euro Arbeitgeberanteil.
Wie buche ich das z. B. im SKR03?
Arbeitgeberanteil 4130 300 Euro an 1200 Bank 600 Euro
Arbeitnehmeranteil ??? 300 Euro.
Wenn ich den AN-Anteil z. B. auf 1795 buche, bleibt dies Verbindlichkeit doch auf Dauer offen, oder?
Und wie buche ich die Abbuchung der von mir einbehaltenen Lohnsteuer?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo, das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Grüße, Ingo
Sorry. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Ankila
sorry, bin kein Buchhalter
Hallo,
da sie eine EÜR machen, kommt alles auf 4130.
LG Corinna
Sorry, hatte den Rest überlesen. Die Lohnsteuer kommt bei Zahlung auf zB 4100 oder 4120. Sie könnten sich aber auch 4111 oder 4121 einrichten. Zwecks besserer Abstimmung, falls die anderen Konten bereits bebucht werden.
VG
Hallo Corinna,
erst mal vielen Dank für die Antwort.
Ich verstehe das aber nicht: Das sind doch alles Aufwandskonten, die meinen Gewinn verringern. Die Lohnsteuer behalte ich aber doch bloß ein, die ist ja für mich kein Aufwand, genauso der Arbeitnehmeranteil zur KV. Da buche ich doch Aufwand, der eigentlich keiner ist, oder?
Hallo,
ich verstehe Ihre Bedenken, es wird aber wirklich so gebucht.
Hier nochmal die Buchungen:
Gehaltszahlung 4110/4120 an 1200 Bank oder 1000 Kasse,
bei Aushilfen (Minijob) 4190 an 1200
pauschale Lohnsteuer 4199 (wenn Sie es aufteilen wollen), ansonsten kann auch alles auf 4130
Lohnsteuer 4111/4121 an 1200
Überweisung Krankenkasse 4130 an 1200
Berufsgenossenschaftsbeitrag 4138 an 1200
Erstattung Krankenkasse bei AAG-Antrag 1200/4120 oder einfach ein Unterkonto einrichten.
VG
Hallo!
Erst mal sorry für meine erst jetzige Antwort! War aber lange Zeit verhindert!
Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da solche Buchungen mit unserem System nicht vorgenommen werden, bzw. wir dafür eigene Sachbearbeiter haben!
Gruß
habe es jetzt gelesen. Sorry! In diesem bereich habe ich keine Erfahrung, da ich die Buchhaltung nicht selbst gemacht habe. Grüße