Einnahmeüberschussrechnung statt Bilanz

Hallo zusammen,
angenommen ein Steuerberater hat sämtliche Daten für eine Jahresabschluss gebucht und erstellt eine Bilanz.
Ist es ein großer Aufwand zusätzlich noch eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) zu machen?
Hintergrund: Bilanz liegt vor, EÜR ist zusätzlich gewünscht;
das Vertrauen zum Steuerberater ist aktuell etwas „angeknackst“. Der Mandant hat „Angst“, dass der Steuerberater für die EÜR hunderte von Euro verlangt, obwohl es evtl. mit wenigen Tastendrücken erledigt wäre.

Der Steuerberater arbeitet mit DATEV (ist glaube ich die marktführende Software).

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und/oder arbeitet bei einem Steuerberater oder ist einer :slight_smile:
Es geht um ein Dienstleistungsbetrieb, keine Produktion oder ähnliches.

Viele Grüße
Pitufino

Kommt darauf an, was vorliegt und ob es ordentlich gemacht werden soll. Eine Einnahme-Überschussrechnung ist zwar nicht annähernd so aufwändig wie eine Bilanz, aber natürlich müssen die Konten durchgesehen werden und insbesondere die Zahlungen um den Jahreswechsel geprüft werden. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart müsste zudem ein Übergangsgewinn ermittelt werden, das geht definitiv nicht auf Knopfdruck, sondern erfordert den Einsatz qualifizierter Manpower.

Wozu soll das gut sein?

Die Gebühren des Steuerberaters richten sich nicht nur nach dem Arbeitsaufwand, sondern auch nach dem Wert. Wenn du eine EÜR willst, dann wird er dir wahrscheinlich die Gebühren nach StBVV abknöpfen. Du kannst die Gebühr aber auch (vorher) verhandeln.

Wenn es darum geht, abzuschätzen, ob durch einen Wechsel der Gewinnermittlungsart Steuern gespart werden können, dann solltest du ein Beratungsgespräch führen (z.B. die Bilanzbesprechung). Dann bekommst du eine Einschätzung entweder für lau oder (bei angeknackstem Verhältnis zum Steuerberater) zum Stundensatz.

Warum möchtest du denn eine EÜR? Zu einer Bilanz gehört immer auch eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung), in der genau dargestellt wird, wie sich das Eigenkapital zusammensetzt. Zusätzlich gibt es einen Kontennachweis, in dem die einzelnen Konten noch einmal aufgeführt sind. Üblicherweise werden diese Auswertungen mit Vorjahr ausgegeben, sodass man hier auch Vergleichsmöglichkeiten hat.
Eine EÜR und eine Bilanz mit GuV kann man übrigens ganz schlecht vergleichen, weil sie von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen.

Soon