einnahmeüberschussrechnung

hallo,ich habe ein paar fragen zur kleinunternehmerregelung. die einnahmen sind bei meinem vorhaben einseitig…es soll nur montagelohn abgerechnet werden. es werden also keine gewinne aus verkäufen erzielt. bei den ausgaben steh ich jetzt etwas hilflos da. was kann man da alles einfließen lassen? im großen und ganzen stellt sich mir die frage ob sich die ganze sache überhaupt lohnt wenn man 17500 bruttoumsatz nicht überschreiten will!? vielleicht gibt es ja den ein oder anderen handwerker(oder sachkundigen) der mir das etwas erklären kann. danke

Keine Ahnung! Das macht mein Steuerberater.

hallo,ich habe ein paar fragen zur kleinunternehmerregelung.
die einnahmen sind bei meinem vorhaben einseitig…es soll nur
montagelohn abgerechnet werden. es werden also keine gewinne
aus verkäufen erzielt. bei den ausgaben steh ich jetzt etwas
hilflos da. was kann man da alles einfließen lassen?

Hallo,

bei den Ausgaben können alle Kosten abgesetzt werden, die in direktem betrieblichen Zusammenhang stehen. Das reicht von den Kosten für Materialien über die Kosten des Steuerberaters, bis hin zum Büromaterial. Ein paar Angaben dazu finden sich auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] Am besten einfach mal ein wenig auf der Seite stöbern.