Einnahmeüberschußrechnung

Wenn jemand selbständig ist, kann er dann die Kosten für die Krankenkasse von den Einnahmen bereits in der Einnahmeüberschußrechnung abziehen?

Kann er ebenfalls Kinderbetreuungskosten in der Einnahmeüberschußrechnung abziehen?

Und kann der Selbständige als Berater/Unternehmensberater (freiberuflich) auch eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen, z.B. wie Ärzte 12%?

1.Wenn jemand selbständig ist, kann er dann die Kosten für die
Krankenkasse von den Einnahmen bereits in der
Einnahmeüberschußrechnung abziehen?

2.Kann er ebenfalls Kinderbetreuungskosten in der
Einnahmeüberschußrechnung abziehen?

3.Und kann der Selbständige als Berater/Unternehmensberater
(freiberuflich) auch eine Betriebsausgabenpauschale geltend
machen, z.B. wie Ärzte 12%?

    • 2.: sofern es sich nicht um betrieblich bedingte Ausgaben handelt, sind KV-Beiträge oder Kinderbetreuungskosten private Ausgaben und haben deshalb in der EÜR nichts verloren. (wobei sie natürlich trotzdem steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden sollten.) Bei BU-Versicherungsbeiträgen wurde dies höchst richterlich festgelegt, daß diese KEINE Betriebsausgaben sein können sondern nur Sonderausgaben. Ob es ähnliche Urteile zu KV-Beiträgen gibt, sollten die Experten hier im Forum beantworten können.

zu 3.: wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, dann ja:

http://www.verhuelsdonk.de/site001/05_vpnewsl/docs/2…

Ergänzung zu 2.:

http://www.valuenet.de/php/ratContent.php?objid=9517…

Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgabe…

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Hi

Und kann der Selbständige als Berater/Unternehmensberater
(freiberuflich) auch eine Betriebsausgabenpauschale geltend
machen,

nein

z.B. wie Ärzte 12%?

wo hast du das her? bitte Fundstelle, eine derartige Pauschale gibt es für Ärzte nicht.

Schöne Grüße
C.

12% wäre auch eine reichlich üppige Pauschale… :wink:

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Danke für die Links!

2.Kann er ebenfalls Kinderbetreuungskosten in der
Einnahmeüberschußrechnung abziehen?

    • 2.: sofern es sich nicht um betrieblich bedingte Ausgaben
      handelt, sind KV-Beiträge oder Kinderbetreuungskosten private
      Ausgaben und haben deshalb in der EÜR nichts verloren. (wobei
      sie natürlich trotzdem steuermindernd als Sonderausgaben
      geltend gemacht werden sollten.) Bei BU-Versicherungsbeiträgen
      wurde dies höchst richterlich festgelegt, daß diese KEINE
      Betriebsausgaben sein können sondern nur Sonderausgaben. Ob es
      ähnliche Urteile zu KV-Beiträgen gibt, sollten die Experten
      hier im Forum beantworten können.

Steuertipp: Sofern der Partner des Selbstständigen Angestellter ist, gilt:

* Die Aufwendungen sollten bei der Gewinnermittlung mindernd berücksichtigt werden, da sie sich dann auch noch auf die Gewerbesteuer auswirken. *

Also ich interpretiere diese Aussage in der Tat so, daß ich das ganze gleich als Betriebsausgabe in die EÜR rechnen kann. Die Kindbetreuung ist dann ja auch betrieblich bedingt.
Oder ist das jetzt ganz falsch, ich bin da wirklich Laie…??

Also ich interpretiere diese Aussage in der Tat so, daß ich
das ganze gleich als Betriebsausgabe in die EÜR rechnen kann.
Die Kindbetreuung ist dann ja auch betrieblich bedingt.
Oder ist das jetzt ganz falsch, ich bin da wirklich Laie…??

Es muss sich um ERWERBSBEDINGTE Kinderbetreuungskosten handeln, d.h. die Eltern müssen beide erwerbstätig sein.

http://www.steuerwiki.net/index.php/Kinderbetreuungs…

Kinderbetreuungskosten
Hi,

Also ich interpretiere diese Aussage in der Tat so, daß ich
das ganze gleich als Betriebsausgabe in die EÜR rechnen kann.

nein, das muss offen deklariert werden

siehe auch
http://209.85.129.104/search?q=cache:Hf4qrshD9HcJ:ww…

und
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Schöne Grüße
C.

Das wäre der Fall, der Mann ist Arbeitnehmer, die Frau selbständig tätig. Und nun?

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Hi, vielen Dank.
ich habe die Links gelesen, bin aber noch nicht ganz schlau geworden.
Okay, also offen deklarieren.
Könnte die betroffene Person dann vom Gewinn die Kosten für Kinderbetreuung anschließend abziehen anstatt unter den Sonderausgaben zu verbuchen? ich meine das wäre doch viel besser, da sich ja auch die Krankenkassenkosten am Gewinn orientieren, der durch die Kinderbetreuung geschmälert werden würde.
???
Danke und liebe Grüße
Chris

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