einnahmeüberschussrechnung

hallo,ich habe ein paar fragen zur kleinunternehmerregelung. die einnahmen sind bei meinem vorhaben einseitig…es soll nur montagelohn abgerechnet werden. es werden also keine gewinne aus verkäufen erzielt. bei den ausgaben steh ich jetzt etwas hilflos da. was kann man da alles einfließen lassen? im großen und ganzen stellt sich mir die frage ob sich die ganze sache überhaupt lohnt wenn man 17500 bruttoumsatz nicht überschreiten will!? vielleicht gibt es ja den ein oder anderen handwerker(oder sachkundigen) der mir das etwas erklären kann. danke

Hallo!

bei den ausgaben steh ich jetzt etwas
hilflos da. was kann man da alles einfließen lassen?

Vermutlich wirst Du mit Deinen Kunden nicht per Rauchzeichen kommunizieren, sondern Telefon, Fax und Email benutzen. Du wirst nicht zu Fuß zur Montagestelle laufen, sondern ein Auto benutzen. Du wirst nicht mit den nackten Händen montieren, sondern Werkzeuge einsetzen. Kommunikationsmittel, Auto und Werkzeuge musst Du kaufen und sie verursachen Betriebskosten und Kosten für Instandhaltung. Du zahlst Büromiete, Strom und Wasser. All das sind Ausgaben, die sich in der EÜR wiederfinden.

und ganzen stellt sich mir die frage ob sich die ganze sache
überhaupt lohnt wenn man 17500 bruttoumsatz nicht
überschreiten will!?

Warum das? Wie willst Du denn davon leben, alle o. g. Ausgaben bestreiten sowie Krankenversicherung und Altersvorsorge bezahlen? Wenn Du nicht abhängig und scheinselbständig sein willst, musst Du laufend neue Kunden akquirieren - auch das verursacht Kosten. Streiche so ein unsinniges Ziel sofort!

Wozu überhaupt die Kleinunternehmerregelung? Willst Du unbedingt den billigen Jakob für Privatkundschaft machen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

falls der Artikel nicht gleich gelöscht wird (weil in der Ich-Form gestellt) hier nur ein paar Anmerkungen.
Der Umsatz ist bei der genannten Regelung kein Brutto-Umsatz, da keine Umsatzsteuer gezahlt wird.
Alles, was bei einem Unternehmer, wie hier angeführt, an Ausgaben zusammenkommt, kann auf der anderen Seite als Ausgabe von den Einnahmen abgezogen werden.
Einnahme: Montagearbeiten, nicht Lohn; ohne Umsatzsteuer, die man nicht erheben kann. Rechnungen müssen also netto erteilt werden.
Ausgaben: Werkzeuge, Material, ev. Arbeitsraummiete, Berufskleidung, Auto u. Nebenkosten, Versicherungen (Haftpflicht, KFZ), Telefonkosten, Kontogebühren, Zinsen u.a.
Alle Kosten netto, also ohne Mwst., da man keine Vorsteuer geltend machen kann.
Was mit der Frage gemeint ist „ob es sich lohnt“, ist mir nicht klar.

Gruß Heinz

Das:

Ausgaben: Werkzeuge, Material, ev. Arbeitsraummiete,
Berufskleidung, Auto u. Nebenkosten, Versicherungen
(Haftpflicht, KFZ), Telefonkosten, Kontogebühren, Zinsen u.a.
Alle Kosten netto, also ohne Mwst., da man keine Vorsteuer
geltend machen kann.

ist falsch. Alle Ausgaben fließen mit MwSt. - also Brutto - in die EÜR, genau weil keine Vorsteuer getend gemacht wird.

Gruß

osmodius

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Hiho,

auch die Einnahmen fließen „brutto“, inkl. USt. Sie wird bloß nicht ausgewiesen und nicht abgeführt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Im Prinzip hast Du Recht, aber wenn der Frager alles Werkzeug schon hat und nur gelegentlich seine Dienstleistungen ausübt, kann die Kleinunternehmerregelung gerade bei solchem Kundenkreis wirtschftlicher sein und sogar höhere Preise ermöglichen.

Der Frager muss das mal für sich durchrechnen.

Ich kenne da jemanden sehr gut, der aus den o. g. Gründen auf KU umgestellt hat und dadurch jetzt ca. 700 bis 1000 USt pro Jahr spart.
Sicher ein etwas extremes Beispiel, aber bei Dienstleistungen nicht unmöglich.

Gruß
JK

Hallo,

ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die wichtigsten Vorteile bestehen neben steuerlichen Vorteilen wie etwa bei der Gewerbesteuer vor allem in der Möglichkeit, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden muss. Aus diesem Grund kann auch nicht gesagt werden, dass die Kleinunternehmerregelung sich bei einem Unterschreiten der Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht lohnt, denn das ist es ja gerade, worum es bei dieser Regelung geht: Kein Ausweise der Umsatzsteuer bei Umsätzen unterhalb von 17.500 Euro und damit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung!

Gerade kleine Unternehmen haben häufig nicht die Mittel, um bei der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen zu können. Größere Unternehmungen müssen hier eine Abschätzung ihrer Umsätze für die nächste Periode vornehmen und haben bereits vorab die Umsatzsteuer abzuführen. Erst im Nachhinein wird eine Verrechnung mit den tatsächlich erhaltenen Umsatzsteuerzahlungen vorgenommen. Aus diesem Grund ist die Kleinunternehmerregelung bei überschaubaren unternehmerischen Tätigkeiten absolut zu empfehlen.

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Viele Grüße
Gründerlexikon

Hallo!

Sei mir nicht böse, aber das ist ziemlicher Schwachsinn.

ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist,
hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

korrekt

Die wichtigsten
Vorteile bestehen neben steuerlichen Vorteilen wie etwa bei
der Gewerbesteuer

Schwachsinn! Kleinunternehmerregelung ist eine rein umsatzsteuerliche Regeleung hat nichts mit der Gewerbesteuer zu tun.

vor allem in der Möglichkeit, dass keine
Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden muss.

korrekt

Aus diesem Grund kann auch nicht gesagt werden, dass die
Kleinunternehmerregelung sich bei einem Unterschreiten der
Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht lohnt, denn das ist es ja
gerade, worum es bei dieser Regelung geht: Kein Ausweise der
Umsatzsteuer bei Umsätzen unterhalb von 17.500 Euro und damit
auch keine Umsatzsteuervoranmeldung!

Naja, viel wichtiger: Kein Vorsteuerabzug

Gerade kleine Unternehmen haben häufig nicht die Mittel, um
bei der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen zu können.

Schwachsinn! Wozu gibt es die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem §20 UStG. Die USt ist erst zu zahlen wenn den Kunde sie auch bezahlt hat.

Größere Unternehmungen müssen hier eine Abschätzung ihrer Umsätze für
die nächste Periode vornehmen und haben bereits vorab die
Umsatzsteuer abzuführen.

Schwachsinn! Wenn die Versteuerung nach §20 UStG nicht zum tragen kommt sind die Umsatzsteuern für erbrachte Leistungen abzuführen, wohl aber nicht für hypotetische Leistungen die man plant zu erbringen.

Erst im Nachhinein wird eine Verrechnung mit den tatsächlich
erhaltenen Umsatzsteuerzahlungen vorgenommen.

???

Aus diesem Grund ist die
Kleinunternehmerregelung bei überschaubaren unternehmerischen
Tätigkeiten absolut zu empfehlen.

Schwachsinn! Das kann man nicht generell sagen. Auch wenn man nur überschaubare Umsätze macht und erbringt seine Leistungen zu 100% an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen, ist es nachteilig die Kleinunternehmerregelung anzuwenden.

Im Gründerlexikon findet sich eine FAQ zu dem Thema: . Hiergeht es um die steuerliche Erfassung per Frage…

Ich hoffe dass dort nicht so viel Mist verzapft wird.

Gruß

derschwede77

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Der zweite Absatz bezieht sich alleine auf die Gründungsphase (wenn noch keine Umsätze in der Vergangenheit vorlagen) und man deshalb in Vorleistung gehen muss.

Die Vorteile bei der Gewerbesteuer ergeben sich nur indirekt, da der Freibetrag für die Gewerbesteuer oberhalb der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt.

Hej,

Ich hoffe dass dort nicht so viel Mist verzapft wird.

unbesorgt: Es wird.

  • „Kleinunternehmerbesteuerung auf Antrag
  • „USt-Befreiung für Kleinunternehmer“
  • „Umsatz in den ersten zwei Jahren unter 17.500 €“

Nach diesen ersten drei dicken Klöpsen hab ich aufgehört zu lesen. Ziemlich schlimm, so einen Kokelores als „Lexikon“ auszugeben.

Da hat es Joku mit seinen „Klicktipps“ schon viel besser angefangen: Bei jeder Unsicherheit hat er die Frage hier zur Diskussion vorgelegt, und über die Jahre weg hat es mir richtig Freude gemacht, zu sehen, wie er sich in die Materie eingefuchst hat. Und wie sie heute dastehen, sind die „Klicktipps“ etwas, was man als Einführung in die Materie für Gründer gut empfehlen kann.

Aber künftig wird ja die „Kommentarfunktion“ unter Facebook gottlob dafür sorgen, dass so ein Zeugs wie im „Gründerlexikon“ nicht unwidersprochen stehen bleibt. Oder vielleicht doch nicht?

Alla dhonn - machs gut!

Dä Blumepeder

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