Einnahmeüberschussrechnung

Guten Tag,
Zur Umstellung von der Bilanzbuchhaltung auf Einnahmeüberschussrechnung schreibt mir das Finanzamt:„Im Jahr der Umstellung der Gewinner-
mittlung ist die Umssatzsteuer jedoch noch so zu korrigiren,dass sich die Umsatzsteuer insgesamt als neutral darstellt.“ Wie muss die Korrektur erfolgen ?

Mit freundlichen Grüßen Horst

Im Umstellungsjahr: Umsatzsteuer nach vereinbarten Umsatzen anmelden (Vorsteuer ebenso). Wird eine Aus- o. Eingangsrechnung vom Dezember dann erst im Januar gezahlt, ist die Ust bereits angemeldet und wird für die EÜR nicht mehr berücksichtigt.