Einnahmeüberschussrechnung

Guten Tag,
Müssen im Jahr der Umstellung von Bilanzierung auf Überschussrechnung beim Ermitteln des Übergangs-gewinns auch die geschuldeten Umsatzsteuern
einbezogen werden?

Bei wer-weiss-was gefunden:
ein Steuerpflichtiger, der freiwillig bilanziert hat, kann zur EÜR zurückkehren. Er muss dann im Jahr des Übergangs den Gewinn/Verlust ermitteln, der sich aus diesem Übergang ergibt: D.h. alle Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt sind, als Einnahmen ansetzen, und alle Forderungen, die noch nicht bezahlt sind, als Ausgaben davon absetzen - einschließlich USt-Forderungen und -Verbindlichkeiten.
Auch wikipedia sagt was dazu.

Guten Tag,
Müssen im Jahr der Umstellung von Bilanzierung auf
Überschussrechnung beim Ermitteln des Übergangs-gewinns auch
die geschuldeten Umsatzsteuern
einbezogen werden?