Guten Tag,
ich war der Meinung,dass beim Umstellen von der
Bilanzierung auf Überschussrechnung bzw. Ermitteln des Übergabegewinns nur die Verpflichtungen bzw.
Forderungen in Betracht kommen, die sich bisher
in der G+VRechnung ausgewirkt haben. Die außerhalb
des G+V erfolgten Buchungen wie z.B. Darlehen,
Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer wirkten sich ja für die Gewinnermittlung nicht aus.Liege ich da falsch?
Für Ihre bisherige Antrwort vielen Dank.
eingenommene Mwst ist bei er EÜR eine Einnahme, verauslagte Vorsteuer eine Ausgabe. Über die Jahre gleicht sich das natürlich aus. Im jeweiligen Jahr der EÜR kann dadurch ein Überschuss/Verlust entstehen.
Ein Darlehen würde ich nicht als Einnahme verbuchen (bin mir allerdings nicht ganz sicher), aber dann natürlich auch nicht die Tilgung, sondern nur die Zinsen als Ausgabe buchen(es muss nachweislich ein betriebliches Darlehen sein).