Einnahmeüberschußrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau ist selbständige Propagandistin.Ihr Pkw den Sie am 27.02.2001 erworben hat läuft steuerlich auf der 1% Regelung.Im Jahr 2006 ist er auf den Restwert von 1€ abgeschrieben worden.Am 13.12 2010 hat sie sich einen neuen VW-Polo gekauft, welcher auch über die 1% Regelung läuft.
Der Polo kostete 12990 € und den alten Pkw hat sie mit 1000 € in Zahlung gegeben.Frage: Müssen die 1000 € als Anlagenabgang (RB Gewinn) und als Erlös Anlagenverkauf Bgew 19% gebucht werden obwohl er abgeschrieben ist.Wenn ja, wie buche ich das.Arbeite mit der WISO Einnahmeüberschußrechnung.Die 1% Regelung altes Kfz ist quartalsmäßig durchgeführt worden, also bis Ende des Jahres.Kann ich mit der 1% Regelung neues Kfz, obwohl es am 13.12.2010 gekauft worden ist, im Jahr 2011 anfangen und die paar Tage im alten Jahr ignorieren? Vielen Dank W.S.

Hallo werla, der abgeschriebene PKW von 2001 hat 1000 Euro gebracht, die auf den Neuwagen angerechnet wurden.
Also steht der Neuwagen auf 11990,- Euro. So wird er in die Rechnung einbezogen.
Falls der Autohändler Ihnen 1000,- Euro bar gegeben hat, dann stecken Sie das Geld in die Tasche und freuen sich.
Also lieber den abgeschriebenen Wagen privat verkaufen, Geld einstecken, freuen, dann einen Polo für 12990,- Euro kaufen.
PS.: War die Dauer der Abschreibung bei PKW nicht 6 Jahre?
Grüße, Ingo

Ich gehe bei Kleinmandanten (Angehoerige und Freunde)grosszuegig mit solchen Vorgaengen um.
Das Ausbuchen und damit die Gewinnerhoehung in der EUER ‚vergesse‘ ich. Auch mit der 1% Abschreibung wuerde ich zum 1.1.2011 beginnen. Die fehlerhaften Buchungen darf gerne, gegebenfalls, der Aussenpruefer vom Finanzamt finden. Dann hat er ein Erfolgserlebnis, belehrt mich und die Sache ist erledigt. Mein Tip ist vielleicht unkonform, erspart aber Arbeit. mfg. manfred henke-moreno, philippines