Einnahmeüberschussrechnung

Liebe Community,

  1. ich bin seit Ende August 2003 selbstständig (19 Jahre alt) und habe ein Gewerbe angemeldet. Ich möchte auf jeden Fall Kleinunternehmer bleiben und muss deshalb ja auch keine MwSt. berechnen. Nun hab ich gelesen, dass es ein Formular gibt, dass ich zu der Gegenüberstellung auch noch mit abgeben muss. Dieses habe ich gefunden, nur leider finde ich die passende Beschreibung hierzu nicht (ich habe gehört, dass es so etwas wie eine Anleitung gibt).

  2. Wie genau muss diese Gegenüberstellung aussehen? Es muss doch nicht jeder einzelne Geldeingang aufgelistet werden, oder??

  3. Was muss beim Finanzamt alles mit abgegeben werden? Auch Rechnungen?

  4. Ich habe in diesen 4 Monaten mit Sicherheit 2800 Euro Gewinn gemacht. Da ich im Jahr nicht über ca. 7200 Euro kommen darf, frage ich mich, wie es bei diesen 4 Monaten ist? Ist diese Regelung auch auf Monate bezogen?

Ich danke euch vielmals, wenn ihr mir diese Fragen beantworten könntet…ist nämlich alles am Anfang gar nicht so einfach… :wink:

Dennis

Liebe Community,

  1. ich bin seit Ende August 2003 selbstständig (19 Jahre alt)
    und habe ein Gewerbe angemeldet. Ich möchte auf jeden Fall
    Kleinunternehmer bleiben und muss deshalb ja auch keine MwSt.
    berechnen. Nun hab ich gelesen, dass es ein Formular gibt,
    dass ich zu der Gegenüberstellung auch noch mit abgeben muss.
    Dieses habe ich gefunden, nur leider finde ich die passende
    Beschreibung hierzu nicht (ich habe gehört, dass es so etwas
    wie eine Anleitung gibt).

JEDER Selbständige sollte in der Gründungsphase mindestens einmal mit einem STB sprechen. dieser erklärt dir das genauer als es hier im forum ginge.

  1. Wie genau muss diese Gegenüberstellung aussehen? Es muss
    doch nicht jeder einzelne Geldeingang aufgelistet werden,
    oder??

Wie sollte ein „ordentliche“ Buchführung, zu der du verpflichtet bist wohl aussehen? Es sollte schon wahrheitsgemäß sein und an Belegen nachprüfbar.

  1. Was muss beim Finanzamt alles mit abgegeben werden? Auch
    Rechnungen?

siehe STB.

  1. Ich habe in diesen 4 Monaten mit Sicherheit 2800 Euro
    Gewinn gemacht. Da ich im Jahr nicht über ca. 7200 Euro kommen
    darf, frage ich mich, wie es bei diesen 4 Monaten ist? Ist
    diese Regelung auch auf Monate bezogen?

entschuldige aber: Früher hatten wir bis zum Abi Deutsch und da lernten wir: wenn da steht: „im Jahr“ und man sich denken kann, daß die Abrechung am Jahresende gemacht wird, daß es dann auch für ein Jahr gilt und nicht klüngeligerweise auf die Monate zurückdividiert wird. da du ja auch deine Kosten gegenrechnen kannst, wäre es ja auch Blödsinn. Du kriegst für März (Monat deiner Ausgaben eine Steuererstattung und im April (Monat des Zahlungseinganges/Rechnungsstellung bezahlst du die Erstattung als Steuer wieder zurück. es reicht doch fürs FA wenn sie es einmal übers Jahr abgleichen, oder was denkst du? Empfehle dir zu deisem Behuf al einen Lehrgang bei der IHK, VHS oder sonstwo in Buchführung und BWL.

Ich danke euch vielmals, wenn ihr mir diese Fragen beantworten
könntet…ist nämlich alles am Anfang gar nicht so einfach…

Richtig besonders dann nicht wenn man aus auter Geiz auf fachkundigen Rat verzichtet. Aber wenn einer kommt und dir nen auftrag anbietet, der dir einen Gewinn von 50.000 euro versprichst, den musst du ja wegen deiner 7200-fixierung dann ja leider ablehnen.

solche Rechner wurden früher Beamter.

gruss

Hallo Bucki,

Nun hab ich gelesen, dass es ein Formular gibt,
dass ich zu der Gegenüberstellung auch noch mit abgeben muss.
Dieses habe ich gefunden, nur leider finde ich die passende
Beschreibung hierzu nicht

Es gibt die Anleitung, wenn Du das Formular (nur echt mit dem Bundesadler) beim BMF herunterlädtst. Anlage 1 ist das Formular, Anlage 2 die sog. Anleitung:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BMF-…

Wenn Du diese Anleitung studierst, findest Du entweder auch die Antwort auf die Frage:

  1. Wie genau muss diese Gegenüberstellung aussehen?

oder es ist nicht verkehrt, einen StB in der Angelegenheit aufzusuchen, wie dieses local ja auch schon empfohlen hat. Wenn der StB einen neuen Heizkörper montieren will, und die Betriebsanleitung nicht versteht, wird er ebenfalls einen Heizungsinstallateuer aufsuchen, oder?

  1. Was muss beim Finanzamt alles mit abgegeben werden? Auch
    Rechnungen?

Was bedeutet „angegeben“? Angegeben werden nur die Werte, die in dem Formular aufgeführt sind. Aber sie müssen so ermittelt sein, dass Du sie auch in drei Jahren noch ohne weiteres ableiten und nachweisen kannst, wenn man Dich nachts um drei weckt. Das Ganze nennt sich dann Aufzeichnungen zur Überschussrechnung. Die kann jeder machen, man braucht nicht einmal irgendeine spezielle Software dazu, aber Voraussetzung ist, dass man weiß, was da drinzustehen hat.

  1. Ich habe in diesen 4 Monaten mit Sicherheit 2800 Euro
    Gewinn gemacht. Da ich im Jahr nicht über ca. 7200 Euro kommen
    darf, frage ich mich, wie es bei diesen 4 Monaten ist? Ist
    diese Regelung auch auf Monate bezogen?

Es gibt meines Wissens kein Gesetz in Deutschland, welches verbietet, Gewinne zu machen, obwohl jetzt grade, in Wahlkampfzeiten, manche Sonntagsredner sowas ähnliches behaupten. Welche Regelung meinst Du?

Schöne Grüße

MM

  1. Was muss beim Finanzamt alles mit abgegeben werden? Auch
    Rechnungen?

Viele Infos hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchh

  1. Ich habe in diesen 4 Monaten mit Sicherheit 2800 Euro
    Gewinn gemacht. Da ich im Jahr nicht über ca. 7200 Euro kommen
    darf, frage ich mich, wie es bei diesen 4 Monaten ist? Ist
    diese Regelung auch auf Monate bezogen?

Die Grenze gilt für’s ganze Jahr.

Im Zweifelsfall einen Steuerberater fragen.
Achtung: Eine Stunde Beratung vereinbaren ist billiger, als „Steuererklärung machen“