Hallo, Kleinunternehmer A. hat zu spät mitbekommen (10/2009) das er umatzsteuerpflichtig ist. Somit hat er angefangen erst ab 10/2009 umsatzsteuer monatlich abzuführen. Für die neun Monate wird wohl eine Nachversteuerung erfolgen (UST-Erklärung). Was passiert aber mit der Anlage EÜR? Füllt er alles so aus, als ob er schon seit Januar UST abgeführt hätte? Speziell Zeilen 52 und 53 (Gezahlte Vorsteuerbeträge und an das FA gezahlte Umsatzsteuer) müssen ja die Jahreswerte rein, aber A. hat tatsächlich nur für 3 Monate abgeführt. Was muß A. beachten?
Wie genau hat der Kleinunternehmer das mitbekommen? Wie lange war er vorher schon Kleinunternehmer. Gab es Schreiben vom Finanzamt?
Wie genau hat der Kleinunternehmer das mitbekommen? Wie lange
war er vorher schon Kleinunternehmer. Gab es Schreiben vom
Finanzamt?
Kleinunternehmer schon seit 2004. Im August nach Abgabe der EK-Erklärung kam ein Schreiben vom FA., das der Umsatz 2008 um 5€ überschritten sei und nun die
UST-Erklärungen für 01-09.09 abgegeben werden müssen.
Dieser rief im FA an und sagte er wäre total überrascht. Danach wurde in der UST-Abteilung etwas umgestellt. Man sagte zu dem Unternehmer, er soll jetzt ab 10/09 abführen. So wurde es auch gemacht.
Nur was soll jetzt in die EÜR rein.
Ich würde in dem Fall einfach zwei EÜRs ausfüllen: Einmal „… als Kleinunternehmer §sowieso bis 09/09“ und dann „… als USt-Pflichtiger ab 10/09“. Beides addieren und in Anlage S eintragen.
Aber es kann natürlich auch nicht schaden das Finanzamt zu fragen, wie sie das nun genau haben wollen…