Einnhahmen im Kleingewerbe

Hallo Experten,

ich habe im Internet folgende Erklärung gefunden:

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen

Gilt diese Regelung nur im Eröffnungsjahr oder auch später ??

Gruss Winnie

Umsatz Kleinunternehmer
Moin,

der richtige Begriff lautet Kleinunternehmer. Und nicht die Einnahmen sind entscheidend, sondern der Umsatz. Sonst hieße es ja Einnahmensteuergesetz und nicht Umsatzsteuergesetz.

Und ja, es gilt nur im Eröffnungsjahr.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

VG
e

(@bixie: Und deswegen immer wieder unsere „Nervenzusammenbrüche“ :wink:

na na, auch in den Folgejahren kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden - erst wenn in einem Jahr Einnahmen über 17.500,–, entfällt diese Regelung ab FOLGEJAHR!

E.

erst wenn in einem
Jahr Einnahmen über 17.500,–, entfällt diese Regelung ab
FOLGEJAHR!

Moin…

Das heisst, wenn der Verdienst grundsätzlich nicht mehr als 17500 im Jahr beträgt, gilt diese Regel, richtig ??

Gruss Winnie

heisst, wenn der Verdienst grundsätzlich nicht mehr als

17500 im Jahr beträgt, gilt diese Regel, richtig ??

Wenn der Umsatz kleiner 17.500 Euro, dann gilt die Regelung.

Auch später, sofern…
Hallo Winniepuh,

Gilt diese Regelung nur im Eröffnungsjahr oder auch später ??

So wie ich das lese, gilt das auch später - allerdings nur, wenn im vorangegangenen Jahr der Umsatz zzgl. der darauf entfallenen Steuern die 17.500 € nicht überschritten hat und im Folgejahr die 50.000 € zzgl. Steuern nicht überschreiten wird. Mehr Infos hier: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Man beachte den Hinweis „Wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen, brauchen Sie *grundsätzlich* keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen“.

LG sgw