Hallo Experten,
ich habe im Internet folgende Erklärung gefunden:
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen
Gilt diese Regelung nur im Eröffnungsjahr oder auch später ??
Gruss Winnie