Einordnung Internet: Rundfunk oder Telemedien?

Wo ist das Internet rechtlich einzuordnen: Rundfunk oder Telemedien?

Im RStV heißt es in § 2:

„(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und
zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder
Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt
Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien
sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste
nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung
von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach
§ 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.“

Danke für eure Hilfe!

Das Internet funktioniert bidirektional(man kann senden und empfangen), daher ist es kein Rundfunk.

…was natürlich so manche „schlauen“ Leute trotzdem nicht davon abhält, ‚Sendezeiten‘ fürs Internet zu fordern, aus „Jugendschutzgründen“…*kopfschüttel*

Gruß
Christian