Hallo Zusammen,
es handelt sich hier um eine recht spezifische Frage:
Welches Bewertungsverfahren ist gemäß der Verkehrswertrichtliche bei Mietwohngrundstücken, welche in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurden anzuwenden, sofern das Grundstück/Objekt „global“ verkauft/verschenkt/vererbt wird.
Grundsätzlich scheint die Richtlinie klar zwischen beiden Fällen zu trennen. So wäre ein Mietwohngrundstück nach Etragswertverfahren zu bewerten und Eigentumswohnungen nach dem Vergleichswertverfahren. Nun stellt der besschriebene Fall eine Sondersituation dar. Nach meinem Verständnis wäre es sinnvoll hier die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren zuzulassen, da dies sachgemäß wäre. Bietet die Richtlinie diesen Interpretations-/Auslegungsspielraum oder wird (unsachgemäß,) stringent auf die Einstufung gemäß der Maßgaben abgestellt?
Vielen Dank für etwaige Antworten.