Einordnung von Mehrfamilienhäusern (WEG); Vergleichswertrichtlinie

Hallo Zusammen,

es handelt sich hier um eine recht spezifische Frage:

Welches Bewertungsverfahren ist gemäß der Verkehrswertrichtliche bei Mietwohngrundstücken, welche in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurden anzuwenden, sofern das Grundstück/Objekt „global“ verkauft/verschenkt/vererbt wird.

Grundsätzlich scheint die Richtlinie klar zwischen beiden Fällen zu trennen. So wäre ein Mietwohngrundstück nach Etragswertverfahren zu bewerten und Eigentumswohnungen nach dem Vergleichswertverfahren. Nun stellt der besschriebene Fall eine Sondersituation dar. Nach meinem Verständnis wäre es sinnvoll hier die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren zuzulassen, da dies sachgemäß wäre. Bietet die Richtlinie diesen Interpretations-/Auslegungsspielraum oder wird (unsachgemäß,) stringent auf die Einstufung gemäß der Maßgaben abgestellt?

Vielen Dank für etwaige Antworten.

Hallo,
es gibt keine Verkehrswertrichtliche. Es gibt die ImmowertV und einige weitere Verordnungen bzw. Richtlinien zu besonderen Ermittlungsarten.

Grundsätzlich würde man beide Verfahren anwenden, gegenüberstellen und die besondere Situation zum Bewertungszeitpunkt untersuchen. Es kommt zB darauf an, ob zum Wertermittlungsstichtag die Eigentumswohnungen im Objekt überhaupt einzeln vermarktbar sind (vorherige Mieter haben zB ein Vorkaufsrecht bei Umwandlung) oder ggf. leerstehen und wie sich vergleichbare Objekte (hinsichtlich Vermietung oder Verkauf) in der unmittelbaren Umgebung am örtlichen Markt behaupten. Man ist keineswegs nur auf eine Wertermittlungsmethode beschränkt.

Gruß vom
Schnabel