Einradfahren auf normaler Straße

Hallo an alle Verkehrsteilnehmer,

ich frage mich, wie es eigentlich aussieht, wenn Einräder auf normalen Straßen fahren und nicht nur auf Hinterhöfen oder in Gärten üben?

Müssen Fahrräder auf dem Gehweg fahren oder auf dem Fahrradweg? Dürfen sie überhaupt auf der Straße mit den Autos fahren?

Danke für eure Meinung!

Hallo,
Straßen sind als Verkehrswege gedacht, es gibt zwar die Verkehrsberuhigten Bereiche, wo KFZs nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und es okay ist, dass Kinder auf der Straße spielen, aber sonst ist eine Straße kein Spielplatz.
Wenn man im Zweifel darüber ist, kann man zur örtlichen Verkehrspolizei gehen und sich dort eine Auskunft einholen, die kennen sich mit den Verhältnissen vor Ort meist ganz gut aus.

[…]
Hallo an alle Verkehrsteilnehmer,

ich frage mich, wie es eigentlich aussieht, wenn Einräder auf
normalen Straßen fahren und nicht nur auf Hinterhöfen oder in
Gärten üben?
[…]

Das Fragen sich leider viele, die diesen Sport ausüben, aber leider gibt es hier keine eindeutige Aussage :frowning:

Ich würde dir aber mal den folgenden Link anbieten und dir raten, dich danach zu handeln…

http://www.unicycling.de/german/unicycle/unilegal.html

Bitte auch die in dem Text erwähnten Briefe beachten! Viel Spass!

Gruss,
Frank

Da kann ich nicht weiterhelfen, aber da Einräder keine Bremsen dürften sie im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sein.

Habe noch was gefunden,
Einradfahren im Straßenverkehr - eine (fast) unendliche Geschichte

Mit dem Einrad legal im Straßenverkehr? Kein Problem werden einige sagen, keine Chance andere und keine Ahnung wohl die meisten. Aber keine Sorge, der Mehrzahl der Polizisten geht es genauso. Zumindest wurde ich relativ oft von Mitgliedern dieser Berufsgruppe auf dem Weg zur Uni oder zum Bäcker angehalten um mich manchmal höflich, manchmal weniger höflich darauf aufmerksam zu machen, daß ich mit dem Einrad nur auf dem Gehsteig, nicht aber auf der Straße, oder generell überhaupt nicht, oder zwar auf der Straße, aber nur, wenn ich Licht und Klingel habe, oder im Prinzip ja schon fahren darf, aber ein Einrad ist doch so unsicher und so weiter und so fort. Offenbar hat in Bezug auf Einräder jeder Polizist (es waren immer nur Männer, die mich anhielten, Polizistinnen sehen das offenbar lockerer) seine eigene Rechtsauffassung und die hat auch nicht unbedingt irgend etwas mit der Meinung seiner Kollegen zu tun mit denen ich wenige Tage vorher über das gleiche Thema diskutiert habe. Nachdem ich dieses Hin und Her leid war, beschloß ich, der Sache auf den Grund zu gehen. Zum einen wollte ich nicht unbedingt Bußgelder bezahlen müssen, wie mir von ein paar Polizisten angedroht worden war, zum anderen wollte ich gerne wissen, wie es um meinen Versicherungsschutz steht, falls ich in einen Unfall verwickelt werden sollte. Also fragte ich den nächsten Polizisten, der mir seine Version des Verkehrsrechts näherbringen wollte, welche Behörde denn da zuständig sei. Er verwies mich an die Polizeidirektion. Bei einem Anruf dort erfuhr ich, daß ich mich doch bitte an die KFZ-Zulassungsstelle wenden sollte und die erklärten sich für nicht zuständig. Also gut, nächster Versuch. Ich bat eine befreundete Polizistin, der Sache doch mal nachzugehen. Sie fragte drei Kollegen, die alle drei ausgewiesene Verkehrsrechtsexperten sind und erhielt drei völlig verschiedene Antworten. Der erste erklärte offen und ehrlich, daß er keine Ahnung habe, der zweite meinte, daß ich mit dem Einrad auf die Straße dürfe, wenn ich mir eine entsprechende Genehmigung bei der KFZ-Zulassungstelle hole, was aber eine reine Formsache wäre, und der dritte sagte, für Einräder sei der TÜV zuständig. Ich rufe also wieder bei der Zulassungsstelle an. Die müssen mich wohl für einen Fall für den Psychiater gehalten haben und meinten von so einer Genehmigung haben sie noch nie was gehört. Als nächstes rief ich dann beim TÜV an. Dort wußte man zwar auch nicht weiter, verwies mich aber an die zuständige Stelle im Bayerischen Innenministerium (ich wohnte damals noch in Augsburg). Dieser Tip sollte sich später als der richtige herausstellen.

Zumindest habe ich dann einen höflichen Brief ans Innenministerium geschrieben und um Auskunft gebeten. Die kam drei Monate später. Mir wurde mitgeteilt, daß ein Einrad ein Sport- und Spielgerät im Sinne des §24 Abs. 1 der StVO ist und ich deshalb damit nur auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Spielstraßen fahren dürfe. Als Fahrrad könne es höchstens dann gelten, wenn es mit Bremse, Licht etc. ausgestattet sei und das wäre ja offenbar nicht der Fall. Ich hatte in meinem ersten Brief zwar geschrieben, daß ich all diese Dinge an meinem Einrad montiert habe, aber der wurde wohl nicht allzu gründlich gelesen. Zumindest habe ich sofort noch einen Brief geschrieben, in dem ich ganz frech anfragte, ob ich diese Auskunft so verstehen dürfe, daß mein Einrad als Fahrrad gilt und ich damit auf die Straße darf, wenn ich es entsprechend ausstatte. Vorsichtshalber habe ich noch ein Foto dazugelegt, auf dem auch alle Reflektoren etc. gut zu erkennen sind. Zwei Monate später gab es wieder Post aus München. Man informierte mich, daß nun eine Kommission aus Vertretern des Innen- und des Verkehrsministeriums gebildet wurde, um meine Anfrage zu erörtern. Immerhin, ich hatte es geschafft, die Jungs auf Trab zu bringen! Nochmal vier Monate später war es dann endlich soweit. Mir wurde mitgeteilt, daß mein Einrad für den Straßenverkehr zugelassen ist, wenn es nach §§63-67 StVZO (das sind die Paragraphen, die regeln, was ein Fahrrad alles an Licht, Reflektoren, Bremsen etc. haben muß) ausgestattet ist. Besonders gefreut hat mich, daß meine Argumentation in Bezug auf die Bremsen anerkannt wurde. Ein Fahrrad muß ja zwei getrennte Bremssysteme haben. Ich hatte argumentiert, daß dies erfüllt ist, wenn ich eine Felgenbremse ans Einrad baue, da das andere Bremssystem wegen des fehlenden Freilaufs durch Rückwärtstreten gegeben ist. Ende gut, alles gut.

Zum Schluß für alle, die auch mit dem Einrad auf der Straße fahren wollen nochmal eine kurze (juristisch sicherlich nicht wasserdichte) Zusammenfassung der Rechtslage: Ein Einrad darf generell auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen und in Spielstraßen benutzt werden, allerdings ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Wer sein Einrad mit einer Felgenbremse, Licht, Klingel und den diversen für Fahrräder vorgeschriebenen Reflektoren ausstattet, darf damit auch auf die Straße und auf Fahrradwege. Man ist also in der fast einmaligen Situation, sowohl die Straße als auch den Gehweg benutzen zu dürfen, ganz nach Wunsch. Diese Auskunft des Innenministeriums ist rechtsverbindlich, sowohl für jeden Polizisten als auch für Gerichte. Daß es das Bayerische Innenministerium war, das diese Auskunft erteilt hat, ist unerheblich, da Verkehrsrecht Bundesrecht ist. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings. Das Ministerium stellt sich auf den Standpunkt, daß Einräder nicht unter die sogenannte Rennradverordnung (§67 Abs. 11 StVZO) fallen. Dann würde nämlich ein Batterielicht ausreichen. So ist offiziell ein Dynamo notwendig. Allerdings sieht es nach meiner Erfahrung in der Praxis wohl so aus, daß die Polizei (funktionierende!) Batteriebeleuchtung an Fahrrädern akzeptiert. Wenn ich mit dem Einrad unterwegs bin, habe ich grundsätzlich eine Kopie der Briefe dabei. Die kann ich dann bei Bedarf jedem Polizisten zeigen, der mir (meist voller Überzeugung) erklären will, wie er die Situation sieht.

Cha Cha Bings

Hallo
meines Wissens ist das einradfahren nicht verboten egal wo
Du mußt dich halt nur an STVO halten
wenn vorhanden Radweg nutzen und keinen anderen Verkehrteilnehmer gefährden.Schönen Tach noch

Lieber Spielvogel,

das ist eine Frage für Strassen Verkehrsrechts Experten,
da kann ich Ihnen nicht helfen.

MfG

Falk Ambrasas

Hat dein Einrad Bremse, Klingel+ Licht?
Ich nehme an - nicht!
Dann darfst du nur Fußgänger erschrecken-
aber nur im Tempo der Fußgänger auf dem Gehsteig-
so sagen zumindest einschlägige Urteile zu Unfällen, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren, das aus.
(z.B. Zusammenstoß eines beleuchteten Radfahrers mit einem unbeleuchteten, schwarz gekleideten Fußgänger nachts auf einem kombinierten Geh- und Radweg: der Radfahrer hätte ja Schrittempo müssen, weil er damit hätte rechnen müssen…)
Ansonsten wende dich doch an den Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) oder an den ADFC.
Ich schätze aber, dass das gleiche Verbot gilt wie für „Fixies“ in der Stadt (z.B. Berlin- Räder ohne Bremse und Rücktritt und Freilauf sind verboten).

Hallo,
die Rechtslage in Deutschland ist auf der Seite von Wolfgang Schaper unicycling.de sehr ausführlich dargelegt.

MfG

keine Erfahrung.

Mfg

Bei dieser Frage kann ich leider nicht behilflich sein.Sorry.
Hoffentlich kann dir jemand anders eine Antwort geben.Wünsche ein schönen Tag.
Mfg,Marcel de Bok

Zum ersten: Einräder gelten, wie Fahrräder mit Stützrädern, als Spielzeug. Wie jeder Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Spielzeug-Benutzer auf der Straße an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf also keine Behinderung der Verkehrsteilnehmer, weder auf der Straße noch auf Fußgängerwegen oder gar Fahrradwegen, durch den Spielzeugnutzer entstehen. Bei Spielstraßen ist dies allerdings anders. In Spielstraßen haben Spielzeuge und spielende Kinder vorrang.

Zum zweiten: Fahrräder müssen, sofern vorhanden, auf den Fahrradwegen fahren, da diese Verkehrszone extra für diese angelegt wurde. Damit sollen im allgemeinen die Zonen genutzt werden, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird.

Wer einen Fahrradweg nicht benutzt, obwohl dieser frei befahrbar ist, der macht sich übrigens strafbar, da niemand einen anderen Verkehrsteilehmer behindern darf. Auch ist der Fahrradfahrer mit haftbar, wenn aufgrund eines Überholvorgangs ein Unfall entsteht. Denn um diese Gefahr zu mindern bzw. zu vermeiden wurden Fahrradwege angelegt.

Ist kein Fahrradweg vorhanden, so müssen Fahrradfahrer auf die Straße ausweichen, sofern der Verkehrsteilhmer 13 Jahre alt oder älter ist (bin mir nicht ganz sicher, ab wieviel Jahren die Straße genutzt werden darf/muss). Der Fußweg ist in jedemfall dem Fußgänger vorbehalten, sodass der Fahrradfahrer wählen darf, sofern nicht vorgegeben wird. Es gibt Beispielsweise die Schilder, wo ein Fahrrad und Fußgänger abgebildet werden. Dieses weist auf einen Fahrrad- und Fußweg hin, wo Fahrradfahrer auf diese Straße umweichen müssen, auch wenn vorher kein Gebot gegeben war.

Es variiert also stark und ist Siutationsabhängig. Jede Straßeneinfahrt hebt das Fahrradweggebot wieder auf, sodass die Rechtslage oftmals unklar dargelegt wird und im Zweifel für den Angeklagten.

Es gibt auch Fahrradwege, die an der Straße langführen. Man sollte daher genau die Situation beachten, bevor man vorschnell handelt.

Hallo,

Einräder sind Sport oder Spielgeräte, die nicht im öffetlichn Verkehrsraum fahren dürfen. Ausgenommen bei angemeldeten und genehmigten Veranstaltungen. Ganz einfach daran festzustellen, wie sie bezeichnet werden(Sport- u. Spiel) und der fehlenden Ausrüstung, die das StVG, die StVO und die StVZO für Verkehrsmittel im öffentlichen Raum vorschreiben. Es ist auch nicht möglich, diese Sachen nachzurüsten und somit ein verkehrskonformes Fahrzeug daraus zu machen. Durch die dauerende Pendelbewegung blieben die Leuchten z. B. nicht immer in der gleichen Höhe und Richtung. Schutzbleche stören ebenfalls. Steuern durch Gewichtsverlagerung ist für alle VK-Mittel nicht gestattet, ausgen. Luftfahrzeuge.

Es bleibt ein Spiel- oder Sportgerät, egal, wie ausgerüstet wird und darf daher nicht in den öffentlichen Verkehrsraum.
Fußgängerzonen sind auch ö. VK … !

Ciao, Uwe

Hallo…hier ein interessanter Link zum Thema… www.unicycling.de/german/unicycle/unilegal.html

dürfte alles erklärt sein.

Mfg

hat ein Einrad eine TÜV freigabe?

Hallo Spielvogel !
Mit dem Einrad auf der Straße, ist aus Sicherheitsgründen, ein Problem, und wohl nicht erlaubt. Auf dem Radweg schon eher. Auf dem Fussweg, Rücksicht, nehmen !

Weiterhin: " Hals und Beinbruch " !! und Alles Gute !
Liebe Grüsse, Siggi

Hallo Spielvogel,
Einradfahrer sind nach Verkehrsrecht Personen mit Spielgeräten, vergleichbar mit Rollschuhfahrern bzw. Inlinern.
Sie müssen auf dem Gehweg bleiben, dürfen aber natürlich nach § 1 StVO niemanden mehr behindern, als nach den Umständen unvermeidbar ist und natürlich niemanden gefährden.
Liebe Grüße, Johannes

Also auf Grund dessen das an diesen Fahrzeugen werder eine Beleuchtungsanlage noch Refelktoren verbaut sind würde ich mal meinen, dass sie nach StVO nicht Straßenverkehr tauglich sind. Somit würde ich darauf schließen das sie als Sportgerät eingestuft werden was zur Folge hat das sie nur auf privaten Grundstücken oder auf Sportanlagen betrieben werden dürfen.

Sorry für die späte Antwort.