Einraumwohung ständig überfüllt

Also folgende Situation…
bei uns ist im September ein Nachbar in eine Singlewohung von ca. 20 qm eingezogen.
er ist arbeitslos und wird so gegen 16: Uhr wach und dann beginnt sein Tag. So ab 21:30 gehts dann mit dem Besuch los. In den 20 qm sind ständig 6-8 Leute und dementsprechend laut, da die Wohnung ja auch nur einen Raum hat. Bis 1 Uhr nachts gehts im Flur auf und ab, ich komme mir vor wie in einer jugendherberge.
nun meine Frage: Muss man den Umstand dulden? Gespräch mit der Vermieterin hat nix gebracht!!

Nein. dein nachbar muss sich genauso an die ruhezeiten halten wie alle leute und das heißt NACH 22.00 HAT RUHE ZU SEIN bzw darf der lärmpegel zimmerlautstärke nicht überschreiten. wenn dich das zu sehr stört dann ruf doch die polizei,die dürfen deinen nachbarn zur ruhe bewegen bzw sogar bei wiederholung platzverweise für die besucher aussprechen. und normalerweise hat sich auch der vermieter darum zu kümmern… mfg

Ab 22.00 Uhr haben er wie seine Besucher Zimmerlaustärke einzuhalten und sich möglichst geräuschlos zu verabschieden.

Für diese Einhaltung der Ruhezeiten bzw. Hausordnung ist dein Vermieter zuständig.

G imager

Jede Person darf 8 Dezibel verursachen. Wenn nun 8 Personen drinn sind, dann dürfen die zusammen schon 64 Dezibel machen. Das musst du hinnehmen, denn sich Bewegen zu dürfen ist ein Menschenrecht

Woher hast du das denn?
Bei 20 Personen sind das dann 160 dB?

Totaler Schwachsinn.
Dir ist schon bekannt, dass eine Erhöhung um 3 dB eine Verdopplung der Lautstärke bedeutet?

vnA

Hallo Grußloser,

Das musst du hinnehmen, denn sich Bewegen zu dürfen ist ein Menschenrecht.

Sich „Bewegen“ verursacht bestimmt nicht solch einen Lärm wie dein (Entschuldige bitte)
„schwachsinniger“ Beitrag.

Ebenso Grußlos
Bollfried

PS:Schließe einfach die Augen und denke Du wohnst als Schichtarbeiter mit
zwei kleinen Kindern in der Wohnung nebenan.

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Du wohnst als
Schichtarbeiter mit
zwei kleinen Kindern in der Wohnung nebenan.

dann darf ich 24 Dezibel weil drei Personen

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kann es sein, dass du keinerlei Ahnung hast was du da eigendlich schreibst? Weder physikalisch noch mietrechtlich.

vnA

kann es sein, dass du keinerlei Ahnung hast was du da
eigendlich schreibst? Weder physikalisch noch mietrechtlich.

vnA

Hi,

ich tippe ja auf einen gesperrten oder abgemeldeten User, der unter neuem Nick wieder aufgetaucht ist…

Gruß
Tina

Nimm den Troll doch nicht ernst.

Allerdings verdoppelt sich die subjektiv empfundene Lautstärke erst bei ca. 10dB, bei 3dB verdoppelt sich nur der Schalldruck.

TET

Hallo,

nun meine Frage: Muss man den Umstand dulden?

Nein, wie gesagt, ab 22:00 h ist Nachtruhe. Aber du solltest unbedingt ein Lärmprotokoll führen, denn Aussagen wie „da sind ständig Gäste“ haben vor Gericht dann eher schlechte Karten. Das eigene Empfinden ist ja immer subjektiv, aber wenn da steht, „Mo, 24:00 h, Gast verabschiedet sich lautstark, 1:00 h, Gast fällt die Treppe hinunter, 1:20 h, Musik wird aufgedreht“ oder ähnliches, dann sieht das schon anders aus.

Gespräch mit der
Vermieterin hat nix gebracht!!

Probiere es mal mit einer Mietminderung, vielleicht nützt das mehr. (Vorher googeln, wie viel Prozent bei solchen Zuständen gerechtfertigt sind.)

Schöne Grüße

Petra