Einrede der Verjährung

Lieber Teilnehmer,

muss die Einrede der Verjährung innerhalb einer Frist bestätigt werden oder reicht es, wenn man den Nachweis über den Empfang der schriftlichen Einrede der Verjährung vorlegen kann. (Einschreiben mit Rückschein)

MfG

Dieter Kunze

Die Verjährungseinrede ist nicht fristgebunden. Wäre sie das, wäre die Situation ziemlich eigenartig:

In einer ersten Phase wäre der Anspruch ganz normal durchsetzbar.

Dann wäre der Anspruch verjährt. Da Verjährung aber geltend gemacht werden muss (indem man sich auf die Einrede der Verjährung beruft), würde die Verjährung die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nur für eine gewisse Zeit hemmen.

In einer dritten Phase wäre dann keine Verjährungseinrede mehr möglich. Das wäre dann wie in der ersten Phase.