Einreichung Handwerker-Rechnung beim Finanzamt

Hallo,
wie muss z.B. die Anschrift einer Handwerker-Rechnung (z.B. Reparatur Dachrinne) an die Wohneigentümer aufgemacht sein, wenn die Reparaturleistung für ein Haus gemacht worden ist, in dem 3 Parteien Wohnungseigentümer sind aber letztendlich nur eine Partei tatsächlich in der Eigentumswohnung selbst wohnt und die beiden anderen Parteien vermieten und daher unter einer anderen Adresse wohnen, damit die Handwerker-Rechnung beim Finanzamt für die Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Ein Verwalter besteht nicht, daher kann es sein, dass jede Partei einmal als Rechnungsempfänger auf dem Rechnungsbriefkopf genannt wird.

Danke

Moin,
Die Rechnung geht an den Auftraggeber. Dieser kann sie dann wenn es erforderlich ist seinem Finanzamt vorlegen.
Auftraggeber ist im angenommenen Fall die ‚WEG xy-Straße, Nr.z‘
Die WEG macht dann im Rahmen des Jahresabschlusses ihrerseits eine Abrechnung für Ihre Mitglieder entsprechend der Eigentumsverhältnisse. Die dieser Abrechnung zu Grunde liegenden Lohnanteile der vorliegenden Rechnungen (Wartungsverträge, Handwerkerrechnungen, Schornsteinfeger) sind einzeln auszuweisen, denn nicht nur der selbstbewohnende Miteigentümer, auch die Mieter können diese Kosten dem Finanzamt gegenüber geltend machen.

vnA