Hallo,
wie muss z.B. die Anschrift einer Handwerker-Rechnung (z.B. Reparatur Dachrinne) an die Wohneigentümer aufgemacht sein, wenn die Reparaturleistung für ein Haus gemacht worden ist, in dem 3 Parteien Wohnungseigentümer sind aber letztendlich nur eine Partei tatsächlich in der Eigentumswohnung selbst wohnt und die beiden anderen Parteien vermieten und daher unter einer anderen Adresse wohnen, damit die Handwerker-Rechnung beim Finanzamt für die Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Ein Verwalter besteht nicht, daher kann es sein, dass jede Partei einmal als Rechnungsempfänger auf dem Rechnungsbriefkopf genannt wird.
Danke