Einreise aus Kasachstan

Hallo.
Ich habe mal folgende Frage:
In Kürze bekommen wir eine 19-jährige STudentin aus Kasachstan in unseren Haushalt. Sie ist die Nichte einer Bekannten und möchte 8 Wochen bleiben.
Wie sieht es da mit Reisepapieren, Versicherungen u.ä. aus. Haben wir ihr gegenüber Verpflichtungen, oder gilt sie als Touristin für diese Zeit?
Wer weiß mehr?

Dank euch
Gruß
Tutulla

Hi!

Als Österreicher hab ich icht wirklich Ahnung was in Deutschland Gesetz ist.

In Österreich kommen Personen aus gewissen Ländern nur mit einer Einladung. Hauptsächlich betroffen bzw. mir bekannt sind afrikanische Länder. Wenn du eine solche Einladung ausgibst, verpflichtest du dich auch auf den oder die Eingeladene zu achten, diese(n) zu versorgen bzw. auch für sie/ihn zu haften.

Wenn du keine Einladung ausgesprochen hast, bist du am ehesten deiner Bekannten moralisch verpflichtet. TZumal die Kleine ja auch schon volljährig ist.

Grüße Dusan

Hi,

Wie sieht es da mit Reisepapieren, Versicherungen u.ä. aus.
Haben wir ihr gegenüber Verpflichtungen, oder gilt sie als
Touristin für diese Zeit?
Wer weiß mehr?

die da: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/ein…

Einen Visumantrag auf russisch gibts da auch gleich zum Download.

Gruß,
Christian

Danke euch owT

Hallo!

Wenn sie als Touristin kommt, dann braucht sie ein sogenanntes C-Visum. Meist geht das nur mit Einladung (so lautet zumindest die allgemeine Vorschrift der GKI) - also du musst dich verpflichten, für alle Kosten aufzukommen, die dem Staat durch den Aufenthalt entstehen können. Sollte das Konsulat irgendetwas anderes akzeptieren, als diese Einladung (was aber unwahrscheinlich ist), dann solltest du die Einladung vermeiden.

Jedenfalls solltest du eine Krankenversicherung abschließen (die ist eigentlich auch Vorschrift für das Visum), weil sonst müsstest du dann privat den Krankenhausaufenthalt bezahlen, wenn irgendetwas passiert.

Ach ja: das C-Visum gilt in allen Schengen Staaten

Gruß
Tom

Hallo Tom.
Ich habe inzwischen verschiedenes unternommen. Ich habe das Ordnungsamt und die Ausländerbehörde angerufen. Ohne Einladung geht nichts und mit der Einladung verpflichtet sich der Einladende, für sie finanziell gerade zu stehen und vor allem eine Krankenversicherung abzuschließen.
Die Einladung wird ihre Tante aussprechen, die bei uns im Dorf wohnt und mich um das Quartier gebeten hat. Wir sind also nur Gasteltern, alles andere regelt die Tante. Ich denke, damit stehen wir ganz gut da.

Danke für deine Antwort.
Gruß
Tutulla