Hey Leute , der Sachverhalt liegt so :
Ich bin im Jahre 1990 in Solingen, Deutschland geboren und habe dort gelebt, die Schule besucht und eine Ausbildung gemacht. Ich habe einen unbefristeten Aufenthalt und Arbeitserlaubnis und bin türkischer Staatsbürger. Im Jahre 2014 habe ich mit meiner Frau, die deutsche Staatsbürgerin ist, geheiratet und mich in Deutschland abgemeldet. Wir leben seit November 2014 in der Türkei (Istanbul) und sind hier angemeldet, ich habe hier einen festen Job und bin natürlich versichert. Zuletzt war ich im Mai 2015 in Deutschland. Letzte Woche rief ich bei der Ausländerbehörde an und wurde informiert, dass ich kein Visum für Deutschlandreisen brauche, da ich mit einer dt. Staatsbürgerin verheiratet bin. Das soll im Aufenthaltsgesetz stehen. Jetzt möchte ich gerne wissen ob ich ein Visum für eine 2 wöchigen Besuch brauche oder nicht. Nach dem Aufenthaltsgesetzt Paragraf 51 erlischt nämlich mein Aufenthaltserlaubnis nicht. Kennt sich damit jemand aus? Die Behörde hier kann mir keine richtige Auskunft geben und ehrlich gesagt will ich mich mit ihnen nicht mehr auseinander setzen.
DANKEEE IM VORRAUS