Einreise nach Deutschland/Aufenthaltstitel

Hey Leute , der Sachverhalt liegt so :

Ich bin im Jahre 1990 in Solingen, Deutschland geboren und habe dort gelebt, die Schule besucht und eine Ausbildung gemacht. Ich habe einen unbefristeten Aufenthalt und Arbeitserlaubnis und bin türkischer Staatsbürger. Im Jahre 2014 habe ich mit meiner Frau, die deutsche Staatsbürgerin ist, geheiratet und mich in Deutschland abgemeldet. Wir leben seit November 2014 in der Türkei (Istanbul) und sind hier angemeldet, ich habe hier einen festen Job und bin natürlich versichert. Zuletzt war ich im Mai 2015 in Deutschland. Letzte Woche rief ich bei der Ausländerbehörde an und wurde informiert, dass ich kein Visum für Deutschlandreisen brauche, da ich mit einer dt. Staatsbürgerin verheiratet bin. Das soll im Aufenthaltsgesetz stehen. Jetzt möchte ich gerne wissen ob ich ein Visum für eine 2 wöchigen Besuch brauche oder nicht. Nach dem Aufenthaltsgesetzt Paragraf 51 erlischt nämlich mein Aufenthaltserlaubnis nicht. Kennt sich damit jemand aus? Die Behörde hier kann mir keine richtige Auskunft geben und ehrlich gesagt will ich mich mit ihnen nicht mehr auseinander setzen.

DANKEEE IM VORRAUS

Hallo

Ich verstehe es so, dass du nicht sicher bist, ob die Auskunft, die du bei der Ausländerbehörde bekommen hast, und das, was man dem abgebildeten § 51 des Aufenthaltsgesetzes entnehmen kann, der Wahrheit entspricht.

Leider nicht, aber ich würde - falls es machbar ist - noch zwei- oder dreimal bei der Ausländerbehörde anrufen, gucken, ob ich diesmal jemand anderen am Telefon habe, und dann immer wieder die selbe Frage stellen.

Wenn ich dann von drei verschiedenen Mitarbeitern dieselbe Antwort bekommen würde, dann würde ich mich doch recht sicher fühlen, dass sie richtig ist. -

Viele Grüße

Hallo!

Mit welchem „Visum“ oder sonstigen Nachweis bist Du denn im Mai 2015 eingereist ?

mit keinem, oder ?
Na also, was soll jetzt anders sein ? Glaubst Du inzwischen hat sich was geändert.

Eben weil Du verheiratet bist, ist die alte Niederlassungsfreiheit nicht erloschen. Darüber muss man sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, bei der Ausländerbehörde am letzten deutschen Wohnort.

Wie man das aber von der Türkei aus machen soll, weiß ich auch nicht. Man wird die Bescheinigung ja eigentlich bei der Einreisekontrolle brauchen.
Wende Dich ans Deutschen Konsulat/Botschaft dort.

Und da stellt sich wieder die Frage, wie man 2015 eingereist ist. Galt da der alte Aufenthaltstitel noch ?

MfG
duck313

Da Du mit einer Deutschen verheiratet bist, und ja offensichtlich bei Dir nichts vorliegt, aus dem ein Ausweisungsinteresse herrühren würde, ist deine Niederlassungserlaubnis nicht erloschen. D.h. Du kannst hier weiterhin frei einreisen.

Um ggf. hierbei entstehenden Fragen gleich etwas entgegen setzen zu können, solltest Du Dir die im weiteren Text genannte Bescheinigung der Ausländerbehörde holen und bei Einreise mit dir führen.