ein in Pakistan lebender Mann wurde in Deutschland von einen in Deutschland lebenden Bekannten eingeladen. Er hatte ein Touristenvisum bei der deutschen Botschaft in Pakistan beantragt, das wurde aber abgelehnt.
Wie kann man vorgehen, wenn das auswärtige Amt einer eingeladenen Person die Einreise verweigert.
aber die Botschaft untersteht doch, soviel ich weiß, dem
Auswärtigen Amt, oder?
das ist korrekt. In dem Fall von T-Visa ist die Botschaft frei in Ihrer Entscheidung diese abzulehnen oder zu erteilen. Ich vermute eine „Beschwerde“ wegen der Nichterteilung des Visas beim Auswärtigen Amt wird wieder in Pakistan bei der Botschaft landen.
Ich vermute, dass die Einladende weiblich ist, der männliche Eingeladene sollte wohl erstmal als Tourist nach Deutschland kommen. Der Antragsteller muss der Botschaft seine Rückreiseabsicht schon zu erkennen geben. Günstig für den Antragsteller wäre: verheiratet mit Familie, berufstätig, schon etwas älter. Vermutlich lag diese nicht vor und die Botschaft hat den Antrag abgelehnt.