Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen mal erkundigen was ich bezüglich meiner Einreise nach Bulgarien beachten muss.
Im Internet bekomme ich immer 2 Antworten.
Unser Urlaub geht vom 05.07.2010 bis zum 19.07.2010, im Internet steht das 1.Der Personalausweiß noch 3 Monate nach Reiseende gültig sein muss 2.unter diversen Buchungsseiten steht das ein gültiger Personalausweiß reicht der bis zum Ende der Reise gültig ist.
Da mein Personalausweiß am 18.08.2010 abläuft wollte ich Sie gerne um Rat fragen, wie ich mich am besten verhalten soll.
das Auswärtige Amt hat wohl meist die verlässlichsten Auskünfte:
Gültigkeit 3 Monate über die Reise hinaus, Ausnahmen davon sind jedoch möglich und die Regel. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…
Was immer das heißen mag, erfährst du evtl. bei einem Telefonat mit der Botschaft: http://www.mfa.bg/de/24/
Danke Chris, hab dort ebend mal angerufen und den Herren erklärt woru es geht…das war schon ein Akt weil er ziemlich schlecht Deutsch gesprochen hat.
Naja aufjedenfall meinte er wenn der am 18.08 erst „abläuft“ sei das in Ordnung.
Naja aufjedenfall meinte er wenn der am 18.08 erst „abläuft“
sei das in Ordnung.
Wie Du dann dem Grenzbeamten, im fließenden Bulgarisch, erklären kannst wie Du diese Bestätigung erhalten hast, würde mich schon mal interessieren.
Wie blauäugig manche Leute durchs Leben gehen.
Ich habe schon von Fällen gelesen, da durfte der nächste Flieger nach Hause genommen werden und das noch auf eigen Kosten. Aber vielleicht fähst Du ja auch mit dem Auto, dann ist ja höchstens der Urlaub im A…
Ich würde mal davon ausgehen, das Du den Urlaub geplant hast. Also kann man ja den Ausweis ja rechtzeitig erneuern oder mit dem Reisepass fahren.
Ich jedenfalls würde mich auf eine Meinung, die ich fernmündlich erfahren habe, nicht verlassen.
Dazu noch der Hinweis, dass EU Buergern und deren Angehoerigen (auch nicht EU Buerger) in anderen EU Laendern selbst dann die Einreise nicht verweigert werden darf, wenn zwar die erforderlichen Reisedokumente nicht vorliegen, aber die Staatsangehoerigkeit des Eu Buergers anderweitig nachgewiesen werden kann. Dann ist das maximal eine Ordnungswidrigkeit.