Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin wohnt in Mazedonien. Sie war vom 07.01.10 bis 23.01.10 bereits einige Tage bei mir in Augsburg. Sie möchte von Ende Juni bis Ende August für ca. 2 Monate wieder nach Augsburg kommen, um alles für ihr geplantes 2-jähriges Master-Studium ab Oktober 2010 an der Uni Augsburg zu organisieren. Sie verfügt bereits über den biometrischen Pass.
Nun die Frage: ist der Aufenthalt im Juni, Juli sowie August nach Schengener Abkommen möglich (sie ist ja im Juni noch innerhalb der 90 Tage-Frist, ab Anfang Juli nicht mehr!), sprich kann sie dann über die Frist Anfang Juli hinaus hier in Augsburg bleiben oder müßte sie um den 07.07. wieder zurück reisen? Wie sieht es mit den Bestimmungen bei einer Aufnahme eines Studiums aus???
Herzlichen Dank im voraus für deine Info!
Gruß Robert