Es gibt verschiedene Länder, da muss der Einreisende
Ausländer zur dortigen Deutschen Botschaft, dort kriegt er ein
Visum in den Pass auf Antrag. Der Verfahren ist unterschiedlich,
je nach Zweck des Aufenhalts.
Eine Reise nach DE oder ein Besuch für max 90 Tage
benötigt ein Schengenvisum, das man auch für verschiedene
EU Staten benutzen kann, aber es wird nicht verlängert.
Die Botschaft entscheidet das alleine. Längere Aufenthalte
benötigen eine Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde.
Grundvoraussetzung für das schengenvisum ist der belegte Rückkehrwille,
(fester Arbeitsplatz/Ausbildung, Immobilien/Firmrnbesitz,
Fürsorgepflichten für die Familie und natürlich ein Rückflug/fahrticket), und der belegte Reisezweck.
Gibt jemand an, eine Reise durch einen/die Schengenstaate(n) machen zu wollen, so sollte er genügend Taschengeld belegen (Schecks/Sparbuch).
Gibt jemand an, jemanden in einem Schengenstaat besuchen zu wollen,
so braucht er nicht so viel Geld nachweisen, aber eine Einladung des
dauerhaft im Schengenstaat lebenden Einladers, und auch, dass der Einlader genug Wohnraum hat, ihn zu beherbergen und zu ernähren,
damit der Besucher nicht betteln muss.
Das ist die eine Sache, die die Botschaft ganz nach
dem Vollmererlass und auch schon vorher nach dem Grundsatz
entschied, dass das Visum nur dann verweigert wird, wenn die
Zweifel an obigen überwiegen.
Entscheidet die Botschaft positiv, bekommt man aber immer noch kein Visum. Zusätzlich muss die Botschaft leider auch eine Sicherheitsleistung verlangen, in der Höhe von so etwa 10000 euro, für Kosten die der Reisende verursachen könnte, insbesondere Fahndungs- und Abschiebungskosten, falls er doch nicht wieder ausreisen will.
Das kann 'ne Hinterlegung oder Bankbürgschaft sein,
aber auch die Verpflichtung eines in DE wohnhaften Bürgen mit genug pfändbaren einkommen. Das Verfahren bestimmt das Innenministeium.
Der Bürge muss nicht zwangsweise der Einlader sein.
wenn keine Sicherheitsleistung/Bankbürgschaft geleistet werden kann,
geht der Bürge zum Ordnungsamt und legt eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vor, über seinen Verdienst, und dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor unbefristet ist. Alte Arbeitsvertzräge und Kontoauszüge reichen nicht. Selbsständige holen sich eine Einkommenschätzung des Steuerberaters. Dann darf der Bürge eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und an die Botschaft schicken, und die Botschaft darf das Visum letztendlich erteilen, ohne diese Formalität geht’s nicht, zum Vorteil des Reisenden wird erst zu diesem Zeitpunkt das Rückflugkticket verlangt.
Wenn der Bürge zum Zeitpunkt der Einladung selber im Land der Botschaft ist, kann auch die Botschaft dieses Verpflichtungserklärungsverfahren durchführen, die vorzulegenden
Belege sind aber die Gleichen, Entscheidungsfreiraum gibt es für die Botschaft nicht.
Zwielichtige Gestalten gehen ungerne zum Ordnungsamt,
die Reise zur Botschaft würde das kleine Tantiemen für
die vorgetäuschte Einladung nicht lohnen,
deshalb eignen sie sich halbkriminelle nicht als
Schiebergehilfen in Form von Bürgen/Einladern.
So hält sich der Visumsmissbrauch in Grenzen, er ist eigentlich in grossem Stile nur mit Hilfe korrupter oder pennender Beamter möglich.
Bei der Visumsaffäre in Russland aber hat das Inneministerium
(Schily, nicht Fischer) entschieden, dass der Einlader im Reisebüro eine Versicherung kaufen kann und an die Botschaft schickt, des gelte dann als Verpflichtungserklärung, als ob sie vom Ornungsamt abgenommen wäre für Russische und die Ukrainische Gäste, die Botschaft sollte das dann als Ersatz akzeptieren, so kam’s dann auch zu der Affäre, und das auch nur in den beiden Ländern.