Ja - natürlich soll der Wächter nicht unmittelbar losdreschen, sondern zuerst versuchen, den in flagranti beim Diebstahl Erwischten gem. § 127 Abs 1 S. 1 StPO festzunehmen. Erst, wenn der sich dagegen absehbarerweise wehrt, sind im Zuge dieses Festnahmerechts leichte Körperverletzungen gedeckt. D.h. die Nase sollte jedenfalls nicht zertrümmert oder von der Nasenwurzel weg verschoben werden.
Hübscher ist natürlich, wenn er Techniken beherrscht, die es möglich machen, den Dieb ohne unverhältnismäßig große Schmerzen oder Schäden festzuhalten, bis seine Identität durch Polizei festgestellt und der Sachverhalt dito aufgenommen werden kann.
Schöne Grüße
MM