A beautragt einen edv-fuzzi mit der einrichtung des
programmes, abstimmung der anlagen und schulung der
mitarbeiter in D.
die rechnung betrage 10.000.
es gibt stimmen, die meinen, man müsste hier „etwas“
aktivieren???
Wenn die Firma das (wirtschaftliche) Eigentum an der Software erhält, dann hat sie ein Wirtschaftsgut. Anschaffungskosten gemäß 3 255 (1) HGB, also
Kosten des Erwerbs = 0
Anschaffungsnebenkosten 10.000
= AK 10.000
Nutzungsdauer gemäß Tabelle und dann abschreiben.
Die Frage ist, ob sie wirtschaftliche Eigentümerin wird. Das ist m.E. der Knackpunkt. Denn anderenfalls wären die 10.000 Aufwand.
Wie immer, wenn irgendwas im Verbund ohne ordentliche schriftliche Vereinbarung und vor allem ohne Preis hin- und hergeschoben wird, gibt es Probleme bei der Bewertung und Zuordnung. Also nachdokumentieren.