Liebe Experten,
wir sind Mieter eines Einfamlienhauses. Die Reinigung der Allgemeinflächen findet in einem halbjährlichen Rhytmus statt, an denen sich alle Eigentümer (insgesamt 4) beteiligen. Das hat bisher auch immer funktioniert.
Derzeit steht ein Haus ca. 8 Monate leer.
Die momentanen Eigentümer haben sich nicht im Zeitraum 07/12 bis 12/12 um die Reinigung der Allgemeinflächen bzw. Schneeräumung im Dez. 12 gekümmert. Unser Reinigungsplan beginnt turnusgemäß am 01.07. und endet am 31.12.2013. Vom 01.01. bis 30.06.2013 wäre lt. Turnus unser Vermieter für die Reinigung respektive Schneeräumung der Allgemeinflächen verantwortlich.
Bei dem ersten Schneefall im Dez. 2012 haben wir uns unaufgefordert an die Schneeräumung (Allgemeinflächen) der Eigentümer von dem leerstehenden Haus beteiligt. Nun hat unser Vermieter uns am 03.01.2013 schriftlich mitgeteilt, er hätte im Dezember 1 x die Grundreinigung der Außenflächen übernommen und auch Schnee geräumt und aus diesem Grunde hat er den zeitlichen Reinigungsplan für uns einfach vorverlegt auf 01.2013 bis 06.2013.
Die Änderung des Zeitplans geschah seitens unseres Vermieters einseitig und ohne Absprache bzw. Abstimmung mit den anderen Eigentümern, deren Turnus sich natürlich dann auch ändert.
Darf er einseitig den Zeitplan für die Reinigung/Schneeräumung der Allgemeinflächen ändern?
Für eine baldige Antwort lieben Dank im Voraus.