auf einem alten, abgelegenen friedhof in england steht an einer
gruft folgende inschrift zu lesen:
hier ruhen:
2 großmütter mit ihrenbeiden enkelinnen,
2 männer mit ihren ehefrauen,
2 mütter mit ihren beiden söhnen,
2 väter mit ihren beiden töchtern,
und 2 mädchen mit ihren müttern.
trotzdem sind nur 6 menschen begraben.
wie ist das zu erklären, wenn wir voraussetzen, daß diese
angaben richtig sind, daß keine der personen miteinander
verschwägert waren, und daß kein inzest stattgefunden hatte?
totengräber kann man ja nur als schwerst-alkoholiker ausüben …
also hat er einfach alle toten ein wenig durcheinandergewürfelt und die grabinschrift nach dem gedächtnis rekonstruiert.
2 großmütter mit ihrenbeiden enkelinnen,
2 männer mit ihren ehefrauen,
2 mütter mit ihren beiden söhnen,
2 väter mit ihren beiden töchtern,
und 2 mädchen mit ihren müttern.
trotzdem sind nur 6 menschen begraben.
aber mal ne Nachfrage, sind es nun zwei Großmütter mit JE zwei Enkelinnen oder hat jede eine Enkelin? Ebenso die Söhne…?
2 großmütter mit ihrenbeiden enkelinnen,
2 männer mit ihren ehefrauen,
2 mütter mit ihren beiden söhnen,
2 väter mit ihren beiden töchtern,
und 2 mädchen mit ihren müttern.
trotzdem sind nur 6 menschen begraben.
Wie das zu erklären ist, wüßte ich schon gern, ich habe alle nur denkbaren Kombinationen geprüft: entweder es fehlt eine Mutter- Sohn oder eine Mann-Frau - beziehung oder es ist doch Inzest im Spiel. Ich denk noch mal drüber nach, aber ich bin schon fast sicher, das es nicht möglich sein kann.
Großmutter A (1.Person im Grab) hat einen Sohn A (2.P.).
Sohn A (2.P.) hat aus erster Ehe eine Tochter A (3.P.).
Sohn A (2.P.) heiratet Frau B (4.P.), die aus erster Ehe einen Sohn B (5.P.) hat.
Sohn B (5.P.) heiratet Tochter A (3.P.), zusammen bekommen sie eine Tochter AB (6.P.).
Voraussetzung 1 (2 Großmütter, 2 Enkelinnen):
Großmutter A (1) hat Tochter A (3) als Enkelin in direkter Nachfolge.
Durch Heirat ist Frau B (4) Großmutter von Enkelin AB (6) geworden.
Voraussetzung 2 ( 2 Männer, 2 Ehefrauen):
Sohn A (2) ist Ehemann von Frau B (4).
Sohn B (5) heiratet Tochter A (3).
Voraussetzung 3 (2 Mütter, 2 Söhne):
Großmutter A (1) hat Sohn A (2).
Frau B (4) hat Sohn B (5).
Voraussetzung 4 (2 Väter, 2 Töchter):
Sohn A (2) ist leiblicher Vater von Tochter A (3).
Sohn B (5) ist leiblicher Vater von Tochter AB (6).
Voraussetzung 5 (2 Mädchen, 2 Mütter):
Tochter A (3) hat durch Heirat ihres leiblichen Vaters, Sohn A (2) mit Frau B (4) eine Stiefmutter bekommen.
Tochter AB (6) hat Tochter A (3) als Mutter.
oh
also ich hab es jetzt mal überflogen und es klingt auch sehr
schlüssig. ich werde es nochmal überdenken, denn meine lösung
ist etwas anders, was aber nicht heißt, daß deine lösung falsch
ist.