Hey Leute!!
Das hier ist ein Frage, die mir wohl am ehesten ein fertiger Jurist beantworten kann…
Denn das Internet ist nicht sehr ergiebig hierzu, außer, dass man viel Müll findet^^
Wir wissen aus einigen Urteilen, dass beispielsweise das Treten mit Schuhen, die durch eine Stahlkappe verstärkt sind, sprich " die Tritte geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen" …
Das Benutzen eines Quarzsandhandschuhs zum Angriff auf einen Menschen ist eine Gefährliche Körperverletzung nach §224 II StGB - das ist klar, ist ne Waffe^^
Aber wie sieht es nun tatsächlich aus, wenn jemand, der kampfsporterfahren ist, jemanden aus Notwehr schlägt, die Notwehr nicht überschreitet - kann der andere ihn aufgrund der Überlegenheit, die ihm durch jene Erfahrung innewohnt trotzdem wegen gefährlicher KF anzeigen?
Dass Leute die sich geschlagen haben sich gegenseitig wegen Körperverletzung anzeigen ist ja relativ üblich…^^
Aber ich hab mich das schon länger gefragt.
Kann mir das jemand stichhaltig beantworten?
Vor Jahren hat mir ein Lehrer erzählt, dass das so sei - also der Tritt eines Karateka eine gefährliche KF ist…
Nur wie sieht es dann mit der Nachweisbarkeit und Nachweispflicht aus?!
Bitte Antwort, Danke P