Einsatz von Kampfsport = Gefährliche KF(§224StGB)?

Hey Leute!!

Das hier ist ein Frage, die mir wohl am ehesten ein fertiger Jurist beantworten kann…

Denn das Internet ist nicht sehr ergiebig hierzu, außer, dass man viel Müll findet^^

Wir wissen aus einigen Urteilen, dass beispielsweise das Treten mit Schuhen, die durch eine Stahlkappe verstärkt sind, sprich " die Tritte geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen" …

Das Benutzen eines Quarzsandhandschuhs zum Angriff auf einen Menschen ist eine Gefährliche Körperverletzung nach §224 II StGB - das ist klar, ist ne Waffe^^

Aber wie sieht es nun tatsächlich aus, wenn jemand, der kampfsporterfahren ist, jemanden aus Notwehr schlägt, die Notwehr nicht überschreitet - kann der andere ihn aufgrund der Überlegenheit, die ihm durch jene Erfahrung innewohnt trotzdem wegen gefährlicher KF anzeigen?

Dass Leute die sich geschlagen haben sich gegenseitig wegen Körperverletzung anzeigen ist ja relativ üblich…^^

Aber ich hab mich das schon länger gefragt.

Kann mir das jemand stichhaltig beantworten?

Vor Jahren hat mir ein Lehrer erzählt, dass das so sei - also der Tritt eines Karateka eine gefährliche KF ist…

Nur wie sieht es dann mit der Nachweisbarkeit und Nachweispflicht aus?!

Bitte Antwort, Danke :smiley:P

Aber wie sieht es nun tatsächlich aus, wenn jemand, der
kampfsporterfahren ist, jemanden aus Notwehr schlägt, die
Notwehr nicht überschreitet - kann der andere ihn aufgrund der
Überlegenheit, die ihm durch jene Erfahrung innewohnt trotzdem
wegen gefährlicher KF anzeigen?

Wenn die Notwehr nicht überschritten wird, bleibt es Notwehr.

Nur wie sieht es dann mit der Nachweisbarkeit und
Nachweispflicht aus?!

Im Strafverfahren gilt er Amtermittlungsgrundsatz. Zweifel wirken sich immer zu Gunsten des Beschuldigten aus.

Levay

Hallo

Ich bin Kampfsportler ( Krav Maga ) und hatte einen Fall in der Art .

Bei einem Messerangriff habe ich dem Angreifer die Kniescheibe zertreten
Die Anzeige : schwere Körperverletzung , erfolgte logischerweise .

Die Frage stellt sich ob eine Anzeige erst einmal rechtens ist , das ist Sie .
denn eine kaputte Kniescheibe ist eine schwere Körperverletzung , doch dann werden die Umstände die dazu führen genau beleuchtet , Zeugenaussagen , bzw in dem Fall die Videoüberwachung der Tankstelle .
hierraus ging hervor , das es Notwehr war , sowie das die Verhältnissmässigkeit der Mittel gegeben waren , kein Nachttreten erfolgte und somit eindeutig Notwehr wehr .

Das Verfahren wurde eingestellt , obwohl der Richter sehr wohl bemerkte das normalerweise niemand bei einem Messerangriff einen gezielten Tritt auf das Knie macht und sich dann aus der Gefahrenzone fallen lässt ( auf der Videoaufzeichnung zu sehen ) also geschulte Kampfkunsttechnik deutlich zu erkennen war .

Toni

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ich stell mir das grad irgendwie viel lustiger vor mit dem „aus der gefahrenzone fallen“ als es wahrscheinlich aussieht^^

aber das beantwortet so ziemlich meine frage… denn so einen fall meinte ich…

denn ich war mir da etwas unsicher…

wenn man als kampfsporterfahrener sich eben besser wehren kann und der andere ein messer hat… hat er also pech gehabt^^

so die verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt

dachte schon man darf dann keine techniken einsetzen… was auch lächerlich wär^^

Gevährliche Körperferletzung

Hey Leute!!

Ho!

Vor Jahren hat mir ein Lehrer erzählt, dass das so sei - also
der Tritt eines Karateka eine gefährliche KF ist…

War’s Dein Deutschlehrer? Dann könnte ich mir das ganz gut vorstellen, denn der hat Dir offensichtlich auch beigebracht, dass ein V im Fall der Abkürzung zu einem F wird… nix für ungut, als alter Abkürzungshasser ist das Balsam auf meiner Seele … jedenfalls hätte Dir dieser Lehrer dann aber auch erklären müssen, welches Tatbestandsmerkmal des § 224 StGB genau er tangiert sieht, denn bei den dortigen Varianten handelt es sich nicht um Regelbeispiele, sondern um eine abschließende Aufzählung. Also müsste der Tritt zB als „lebensgefährdende Behandlung“ anzusehen sein können oder gar als Einsatz einer Waffe. Eine derartig weit hergeholte Analogie ist aber im Strafrecht verboten.

Hallo!

Ich bin Kampfsportler ( Krav Maga ) und hatte einen Fall in
der Art .

Eher nicht, denn dem Fragesteller ging es ja um gefährliche (§ 224 StGB) und nicht um schwere (§ 226 StGB) Körperverletzung.

, das ist Sie .
denn eine kaputte Kniescheibe ist eine schwere
Körperverletzung

Auch hier melde ich mal deutliche Zweifel an. Ist das wirklich ein Fall, bei dem „ein wichtiges Glied des Körpers dauernd nicht mehr zu gebrauchen ist“? Ich meine, einen ehemligen Profifußballer zu kennen, der fast ganz ohne Kniescheiben ein glückliches und unbehindertes Leben führt.

Das Verfahren wurde eingestellt , obwohl der Richter sehr wohl
bemerkte das normalerweise niemand bei einem Messerangriff
einen gezielten Tritt auf das Knie macht und sich dann aus der
Gefahrenzone fallen lässt ( auf der Videoaufzeichnung zu sehen
) also geschulte Kampfkunsttechnik deutlich zu erkennen war .

Dann hat der Richter Dir eine falsche Begründung geliefert. In Wirklichkeit wollte er wohl einfach nur kein Urteil schreiben müssen. Bei der Notwehr ist es nicht erforderlich, dass man dem Angreifer noch eine weitere faire Chance gibt, seinen Angriff fortzusetzen. Man muss sich also nicht besonders dumm anstellen, sondern darf seine Kenntnisse und Fähigkeiten durchaus einsetzen. Das von Dir geschilderte Verhalten ist für mich ein Paradebeispiel einer vorbildlichen Notwehrhandlung. Ein Tritt, Angriff vorbei.

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Bevor ich den Namen gelesen hab dachte ich, ich habs selber mit einem Lehrer zu tun^^

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa da gehört ein V hin, das ist mir durchaus bewusst und als Abiturient sollte ich das auch wissen „Asche auf mein Haupt“^^

Nein, der Lehrer war ein Beauftragter eines großen deutschen Sicherheitsdienstes, bei dem ich während der Schulzeit gejobbt habe… im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34aGeWo hat diese Person uns das erzählt… und ich hab mich auch damals schon gewundert, in welchem Punkt er den 224 erfüllt sieht^^

Hallo,

meines Wissens nach sind zumindest die Fäuste eines Berufsboxers als Waffe i.S. des § 224 anzusehen. Leider kann ich wegen Krankheit weder auf den Kommentar noch auf Juris zurückgreifen, so dass ich meine Auffassung nicht durch eine Entscheidung untermauern kann.
Vor einigen Wochen geisterte aber der Fall eines Boxers durch die Presse, dem wegen einigen Faustschlägen wegen gefährlicher KV der Prozess gemacht wird/wurde.

Gruss

Iru

Das Verfahren wurde eingestellt , obwohl der Richter sehr wohl
bemerkte das normalerweise niemand bei einem Messerangriff
einen gezielten Tritt auf das Knie macht und sich dann aus der
Gefahrenzone fallen lässt ( auf der Videoaufzeichnung zu sehen
) also geschulte Kampfkunsttechnik deutlich zu erkennen war .

Da stellt sich bei mir die Frage, wie denn „normal“ auf einen Messerangriff reagiert wird/werden soll.
Ein Messerangriff ist ein lebensbedrohender Angriff bei dem ich vermutlich - trotz jahrelanger Kampfsporterfahrung - eher zu meiner 9mm als zu unsichereren SV-Techniken gegriffen hätte.

Gruss

Iru

Ein Körperteil als Waffe? Das würde doch wohl deutlich den Wortlaut überdehnen. Wenn du da bei Gelegenheit noch mal nach dem Urteil sehen könntest, wäre das prima :smile:

Levay

Genau sowas meinte ich^^

Aber sowas gilt dann nur bei Berufsboxern?!

Hi

Obig erwähnte ähnlichkeiten / gleichheiten sind aus meiner Sicht wohl gleich .
Das es sich hier laut Paragraphen um doch unterschiedliche Vorgänge handelt , kann ich als nicht Rechtsanwalt/Richter oder Berufe dieser Art nicht so ganz eindeutig auseinanderhalten.
Jeder Beruf hat seine Lehre , bzw Studium so das man zwar in einem Fachgebiet Meister und in dem anderen Fachgebiet nur Grundkenntnisse hat .
Ich habe auch nicht betont , das ich hier Fachkundiger bin , sondern erwähnte einen Vorgang , den ich selbst erlebte und aus meiner Sicht so gesehen habe .
Ich bitte um Verständniss , wenn ich hier nicht mit Paragraphen , sondern nur mit wissen aus der IHK Sachkundeprüfung 34a glänzen kann

gruss

Toni

Hallo,

Nein, der Lehrer war ein Beauftragter eines großen deutschen
Sicherheitsdienstes, bei dem ich während der Schulzeit gejobbt
habe… im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
nach §34aGeWo hat diese Person uns das erzählt… und ich hab
mich auch damals schon gewundert, in welchem Punkt er den 224
erfüllt sieht^^

dann sollte dieses große Sicherheitsunternehmen mal überprüfen, welche qualifikation dieser Referent den hat. Groß und gut kann die nicht sein.

Wie es der vorposter schon erklärt hat, kann ein menschliches Körperteil keine Waffe sein, im extremsten Fall kann es wenn überhaupt unter den Begriff „eine das Leben gefährdente Behandlung“ fallen.

Grüße von einem Prüfer für die Sachkunde §34a GewO

RS 99

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Hallo,

und bitte, bitte … laßt mir die Verhältnismäßigkeit aus der Notwehr raus; die spielt hier nämlich keine Rolle. Bei der Notwehr hat ledigliche einer Prüfung der Gebotenheit zu erfolgen, die zwar mitunter zu ähnlichen Ergebnissen führt, sich aber dennoch anders bemißt.

MFG Cleaner

Hallo,

Obig erwähnte ähnlichkeiten / gleichheiten sind aus meiner
Sicht wohl gleich .

gef. KV - die Art und weise wie es begangen wird

schw. KV - welche Folgen hat die Tat

Ich bitte um Verständniss , wenn ich hier nicht mit
Paragraphen , sondern nur mit wissen aus der IHK
Sachkundeprüfung 34a glänzen kann

sorry aber Du machst permanent unseren Berufszweig lächerlich. Denn selbst mit dem Wissen für die Sachkundeprüfung solltest Du dies auseinanderhalten können. Wenn nicht, dann hast Du scheinbar die Prüfung geschenkt bekommen. Sorry für die Antwort, aber Du antwortest auf fragen bei denen Du keine Ahnung hast und wenn Dir dann jemand dies belegt berufst Du dich immer auf dein Wissen aus der Sicherheitsbranche.

Die oben angeführten Erklärungen sind bestandteil der 3 Stunde Rechtskundeunterricht zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Grüße RS 99

gruss

Toni

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Hallo,

sicherlich braucht RS99 nicht meine Hilfe, um zu belegen, dass seine Darstellung die richtige ist, doch scheinst du ihm ja offensichtlich nicht zu glauben.

Daher auch von meiner Seite:

Die gefährliche Körperverletzung, StGB § 223 qualifiziert aufgrund der Begehensweise (Waffe, Gift, Werkzeug, hinterlistig, gemeinschaftlich) die einfache Körperverletzung und führt somit zur Strafanhebung.

Die erfolgsqualifizierte schwere Körperverletzung, StGB § 224 erfasst Taten, bei denen das Ausmaß oder der Erfolg besonders schwer, bzw. dauerhaft ausfallen (Sehvermögen, Körperteil, Siechtum) und ist damit ein Verbrechenstatbestand.

Das ist nunmal so. Anders lautende Aussagen können sich daher jedenfalls nicht auf das Strafrecht der BRD beziehen, wenngleich ich keine Kenntnis davon habe, ob vielleicht in Ouagadougou andere Definitionen gelten.

MFG Cleaner

ot
Da der MOD deinen Beitrag gelöscht hat, nehme ich an, dass er nicht so freundlich war.
Leider kann ich ihn nicht lesen, deswegen hier nochmal ich hab nichts gegen Dich persönlich, nur was gegen Dein permanentes unwissen und dies dann als Fachwissen verbreiten.

RS 99

[MOD] Löschgrund
Ich habe den Beitrag nur gelöscht, weil er völlig off topic war und mehr einen Lebenslauf skizzierte als irgendwie juristischen Bezug aufzuweisen. Es wäre ganz nett, wenn ihr euren privaten Kleinkrieg außerhalb des Forums führen könntet :smile:

Danke!

Levay

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