Neue Fragen
Hallo Wolfgang,
vielen Dank erstmal für deine Antwort. Ich habe sehr viel Neues erfahren.
Grundsätzlich ist es erstmal allem Anschein nach so, dass diese Raketen, die einen Treibsatz benötigen, auch hier in Deutschland betrieben werden dürfen.
Die Gesetzeslage ist meines Erachtens nach sehr ähnlich wie bei den Silvesterfeuerwerkskörpern. Ab 18 Jahren sind viele verschiedene Versionen und Größen davon frei verkäuflich. (Ab 14 Jahren dürfen viele auch unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden)
Dazu ist meine erste Frage: Wenn ich solche Motoren/Treibsätze auf einer allem Anschein nach seriösen Internetseite
Z.B.
http://www.woti.de/00000098d50affa77/00000098d50b0c2…
wobei es sicher noch viele andere gibt…kaufe. Und es wird nur mein Alter abgefragt, so sind das doch alles nur legal erworbene Stücke. Oder kann es sein, dass da dann Treibsätze dabei sind, die über 20g schwer sind? Sind diejenigen, die über 20g schwer sind, und daher einen „T2-Schein“ zum „Kauf und Gebrauch“ benötigen, klar als solche gekennzeichnet?
Ich möchte nicht unwissend zu gefährliche Treibsätze bestellen und am besten noch Ärger mit der Polizei bekommen.
Normalerweise würde ich ja sagen, dass Käufer solcher Treibsätze ja beim Kauf ihren „T2-Schein“ (Scheint eine Art Dokument zu sein, dass den Besuch einen „Sprengstoffkurses“ bestätigt) vorzeigen müssen; sonst würde er gar nicht ausgehändigt. Aber nur um sicher zugehen frage ich hier lieber noch einmal nach.
Auf der Seite
http://www.woti.de/00000098d50affa77/00000098d50b0c2…
stehen z.b. etliche Daten. Nur explizit wieviel Treibsatz in Gramm sie enthalten, sehe ich nicht.
Nur Gesamtimpuls, Schub, Schubdauer und Verzoegerung sind mit Daten angegeben.
Eine andere Frage:
Ich habe gelesen, dass Raketen mit einer Flughöhe von 1000 Fuss ca. 330 Meter in Ballunggebieten (wenn kein Flughafen in der Nähe ist) zugelassen sind. In ländlichen Gebieten sogar noch höher. Für die genauen Angaben soll man Luftkarten heranziehen oder die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kontaktieren. Die erlaubte Flughöhe ist also unterschiedlich.
Um diese Vorschrift (wenn man die in seinem Wohnort erlaubte Flughöhe erfragt hat) einzuhalten, muss man ja die Flughöhe der Rakete, die man verschenkt, kennen.
Bei den Informationen zur Anfängerrakete „Swift“
http://www.woti.de/00000098d50938036/00000098d509698…
ist die maximale Flughöhe mit 260 Metern angegeben, die „High-Flier“ kann eine Höhe von 510 Metern erreichen und die „Ex-Price Gauchito“ eine Höhe von 92 Metern. Bei diesen 3en war die Höhe angegeben. bei den anderen 27 Raketen habe ich eine solche Höhenangabe nicht gefunden. Da man für die meisten Raketen verschieden starke Treibsätze benutzen kann, wird die Flughöhe ja von Treibsatz zu Treibsatz verschieden sein. Wie findet man heraus (ausser durch einen Praxistest^^) wie hoch die jeweils mit welchem Treibsatz fliegen?
Würde mich sehr über Infos freuen. Dank Wolgang und Gandalf bin ich überhaupt auf diese Regelungen gestossen. Würde mich freuen wenn ihr mir helft die Gesetze weiterhin einzuhalten.^^
Gruss
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