Hallo,
angenommen, es besteht eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma.
Bei einem Kunden von der Zeitarbeitsfirma wurde ca. 3 Monate gearbeitet. Darauf waren 3 Wochen kein Einsatz möglich, da kein Kunde da war. Es sind somit an die 90 Stunden im Minus angefallen.
Mittlerweile gibt es wieder einen neuen Einsatz. Auf dem Arbeitszeitkonto stehen ca. 90 Minusstunden. Zuvor, waren ca. 40 Plusstunden auf dem Konto.
Wie können diese Minusstunden wieder reingeholt werden? Kann eine Zeitarbeitsfirma eigentlich einfach auf damaligen Überstunden zugreifen?
Wie ist das Verhalten in solch einer Situtation?
Kann die Zeitarbeit an Urlaub gehen, wenn man keinen Antrag auf Urlaub gestellt wurde?
Achja, alle Überstunden die jetzt gemacht werden, werden beim Minuskonto abgezogen.
???
Hi,
angenommen, es besteht eine Anstellung bei einer
Zeitarbeitsfirma.
Bei einem Kunden von der Zeitarbeitsfirma wurde ca. 3 Monate
gearbeitet. Darauf waren 3 Wochen kein Einsatz möglich, da
kein Kunde da war. Es sind somit an die 90 Stunden im Minus
angefallen.
eigentlich dürftest du keine Minusstunden belastet bekommen.
Denn nach AÜG § 11 Abs. 4 in Verbindung mit 615 BGB, ist das das
Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Die ZAF versuchen es aber
immer. Ein Freund von mir hat gerade das gleiche Problem.
http://bundesrecht.juris.de/a_g/__11.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
Ich habe auch schon div. Gewerkschaften angeschrieben, da ich diesen Punkt Zeitkonten in den Tarifverträgen nicht ganz nachvollziehen kann.
Minusstunden dürfen eigentlich nur belastet werden, wenn es im Verschulden des AN liegt oder dieser einen Einfluss auf das entstehen der Minusstunden hat.
Auf jeden Fall muss er eine sog. verstetigte Vergütung erhalten.
Die Mehrarbeitsstunden können aber wohl in den arbeitsfreien Zeiten als Freizeit ‚abgefeiert‘ werden. Bezahlt werden müssen sie nach meinem Verständnis aber dennoch.
Bei Unstimmigkeiten wende/beschwere dich unbedingt an die Arbeitsagentur und dokumentiere den Ablauf. Die ZAF sind bekannt dafür, dass sie es mit den Abrechnungen nicht immer so genau nehmen.
Außerdem solltest du notfalls Klage erheben, wenn dir zu wenig Stunden bezahlt werden. Achte auf die Ausschlussfristen (meistens 2 Monate).
Du brauchst erst Mal nicht unbedingt einen Anwalt, wenn du genug rechtl. Hintergrund hast. Beim Formulieren der Klageschrift helfen dir die Rechtspfleger im Arbeitsgericht (zumindest bei uns in KA)
Ich hoffe LeoLo und andere wirkliche Experten äußern sich hierzu noch.
bye