Kann ein Leiharbeitnehmer in einsatzfreien Zeiten für die Erledigung von Arbeiten für das Zeitarbeitsunternehmen intern heran gezogen werden, obwohl nichts dergleichen im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Und wenn ja, gilt dann auch der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘? Oder muss der Leigarbeiter diese Arbeit zu schlechteren Konditionen machen als die, die er im Kundeneinsatz hatte?