Hallo liebe Experten.
Ich habe gestern eine Geschichte gehört, die ich so nicht glauben kann:
Angeblich ist es neuerdings so, dass jeder der einen Notarzt bestellt eine Rechnung über die Kosten bekommt und selbst bezahlen soll.
Es ist allerdings so, daß Fahrten zu ‚Notfällen‘ die keine sind in Rechnung gestellt werden können.
Ob ein Notfall ein Notfall ist, entscheidet der Notarzt.
Begrifflichkeiten: Notarzt vs. ärztl. Notdienst
Hallo Jürgen,
zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Notarzt (als Bestandteil des Rettungsdienstes, geregelt über Landesrettungsdienstgesetze) und dem ärztlichen Notdienst (Vertreter deines „Hausarztes“ außerhalb der Praxiszeit im Rahmen der Versorgungssicherstellung der KV).
Damit ist dann nämlich auch schon die Sache mit den 10€ Praxisgebühr geklärt: Diese fällt für den KV-Bereitschaftsarzt an, nicht aber für den Notarzt als Bestandteil des Rettungsdienstes (dafür sind hier bei Gebührenpflichtigkeit 13€ Eigenanteil zu zahlen).
Angeblich ist es neuerdings so, dass jeder der einen Notarzt
bestellt eine Rechnung über die Kosten bekommt und selbst
bezahlen soll.
Der Klarheit wegen: Ich rede im Folgenden vom Notarzt (Rettungsdienst), also denen mit den weißen/elfenbeinfarbenen Autos mit blauen Lampen drauf, die man über 112 (bzw. 19222) erreicht.
Wie die Einsätze des Rettungsdienstes abgerechnet werden ist regional unterschiedlich. Manche Rettungsdienste rechnen direkt mit der Kasse ab, der Patient bekommt nur noch eine Rechnung über den o.g. Eigenanteil. In anderen Regionen wehren sich die Kassen gegen eine Direktabrechnung, meist geht es dabei um Machtspiele mit dem Träger des Rettungsdienstes (in NDS: Kreis/kreisfreie Stadt), weil man sich über die Gebühren uneins ist.
Hier läuft es dann u.U. so, dass du als Patient die Rechnung erhältst und diese zu zahlen hast. Jedoch bekommst du von deiner GKV die Gebühren voll erstattet (bzw. reduziert um den Eigenanteil), wenn du die Rechnung dort einreichst. Jedoch bist du als Patient zunächst mal derjenige, der dem Rettungsdienst das Geld schuldet.
zur Praxisgebühr beim Notarzt siehe meine Antwort an den Fragesteller. Bitte auf den Unterschied Notarzt ärztl. Notdienst (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) achten. Im Rettungsdienst (dessen Bestandteil der Notarzt ist) fällt keine Praxisgebühr an. Anders könnte dieses lediglich dann sein, wenn sich der RD (was m.W. außer in Bayern und RLP unüblich ist) niedergelassener Ärzte als Notarzt bedient.
kleine Korrektur zum Eigenanteil, dieser beträgt inzwischen scheinbar 15€ (West) bzw. 13€ (Ost). Wer von der Zuzahlung befreit ist (selbe Bescheinigung wie für Zuzahlungsbefreiung in der Apotheke) ist auch vom Eigenanteil befreit.